AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 01:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1f22f73c-867b-4f32-bffb-b4e5f44d37f3/

331 – St. Anna Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg – Sanierung – BA II, Gewerk 1201 Tischlerarbeiten 1

Notice-ID: 1f22f73c-867b-4f32-bffb-b4e5f44d37f3 · Procedure-ID: 38db740c-2572-4242-8bd8-93d6174ced6f

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Stammdaten

Auftraggeber
St. Anna Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg, Sulzbach-Rosenberg
Veröffentlicht
06.05.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
136.762 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Am St. Anna Krankenhaus soll infolge des Abbruch eines Uraltbauteils (Bauteil 5) ein Teilneubau entstehen. Der Teilneubau (UG bis 3.OG, ca. 18 x 33 m; Teilunterkellert) grenzt an zwei Seiten unmittelbar an das 1980-1990 errichtete Bestandsgebäude an und schließt mit einem Flachdach ab. Die gesamte Baumaßnahme wird bei laufendem Betrieb des St. Anna Krankenhauses durchgeführt: Enthalten sind u.a. Leistungen für: Innentüren Stahlumfassungszargen; Türblatt mit HPL Oberfläche), mit und ohne Schallschutzanforderung, mit und ohne Brandschutzanforderungen, - Drehtüren: ca. 100 Stk. - Schiebetüren: ca. 10 Stk. Mobiles Trennwandsystem - Raumhoch, Länge: ca. 6,00 m

Vertragslaufzeit

Beginn
04.11.2024
Ende
08.08.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
23.04.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).