AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/1f2b95af-9cd0-4350-8a47-19356b6bcb51) · Abgerufen am 26.08.2026 21:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1f2b95af-9cd0-4350-8a47-19356b6bcb51/

Arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Mainz

Notice-ID: 1f2b95af-9cd0-4350-8a47-19356b6bcb51 · Procedure-ID: 1bd7e4a3-00cd-4860-a4e0-940ccb4239a4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf, Mainz
Veröffentlicht
26.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85147000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die arbeitsmedizinische Betreuung der städtischen Mitarbeitenden in den Ämtern und Eigenbetrieben sollen erneut Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von jeweils 3 Jahren als Grundlage geschlossen werden. Die Gesamtleistung wird aufgeteilt in 4 Losen vergeben. In jedem Los sind Ämter bzw. Eigenbetriebe des Auftraggebers der gleichen oder ähnlichen Fachrichtung zusammengefasst. Auf Grundlage der geschlossenen Rahmenvereinbarungen erfolgen im Bedarfsfall sodann die abrechnungsfähigen Abrufaufträge.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Helios AMAGS GmbH · PIMA Health & Safty GmbH
Vertragsabschluss
19.09.2025
Zuschlagsentscheidung
08.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).