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Qualifizierungssystem Straßenbahn - Verkehrsanlagenplanung Lph. 1-5
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Beschreibung
Qualifizierungssystem Straßenbahn - Verkehrsanlagenplanung Lph. 1-5
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Gegenstand ist die Entwicklung eines Qualifizierungssystems für Straßenbahnverkehr mit Fokus auf Verkehrsanlagenplanung in den Leistungsphasen 1-5 (Grundlagenermittlung bis Ausführungsplanung).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Es werden nur solche Bewerber zugelassen, deren durchschnittlicher jährlicher Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der Höhe entspricht, welche der untenstehenden Zelle angegeben ist. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft können für die Erfüllung dieser Mindestanforderung addiert werden. Geforderter Umsatz: 100.000 EUR
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Los 1: Grundinstandsetzung Verkehrsanlagenplanung Straßenbahn ohne barrierefreien Ausbau: Es ist eine Referenz einzureichen, bei der Leistungen der Verkehrsanlagenplanung LPH 2-5 gem. HOAI für den Neubau oder Umbau einer Straßenbahnanlage erbracht wurden. Als Referenzobjekte zählen nur Straßenbahnprojekte. (1) Die einzureichende Referenz muss Gesamtbaukosten von mindestens 2,5 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. (2) Der Leistungsbeginn der Referenz muss nach dem 01.01.2016 erfolgt sein, der Leistungsum-fang (LPH2-5) der Referenz muss vollständig abgeschlossen sein. (3) Die Referenz muss sich auf Verkehrsanlagenplanung Lph. 2-5 den Neubau oder Umbau einer Straßenbahnanlage beziehen. Als Referenzobjekte zählen nur Straßenbahnprojekte. (4) Die Vergabestelle wird eine Referenz bewerten. Sollte der Bewerber mehr als eine Referenz einreichen, so richtet sich die Wertung nach der Reihenfolge in dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung. Der Bewerber muss dafür die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Eigenerklärung zur Eignung verwenden. Los 2: Grundinstandsetzung Verkehrsanlagenplanung Straßenbahn inkl. barrierefreien Ausbau Es ist eine Referenz einzureichen, bei der Leistungen der Verkehrsanlagenplanung LPH 2-5 gem. HOAI für den Neubau oder Umbau einer Straßenbahnanlage inkl. barrierefreien Ausbau erbracht wur-den. Als Referenzobjekte zählen nur Straßenbahnprojekte. (1) Die einzureichende Referenz muss Gesamtbaukosten von mindestens 2,5 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. (2) Der Leistungsbeginn der Referenz muss nach dem 01.01.2016 erfolgt sein, der Leistungsum-fang (LPH2-5) der Referenz muss vollständig abgeschlossen sein. (3) Die Referenz muss sich auf Verkehrsanlagenplanung Lph. 2-5 den Neubau oder Umbau ei-ner Straßenbahnanlage inkl. barrierefreier Ausbau beziehen. Als Referenzobjekte zählen nur Straßenbahnprojekte. (4) Die Vergabestelle wird eine Referenz bewerten. Sollte der Bewerber mehr als eine Referenz einreichen, so richtet sich die Wertung nach der Reihenfolge in dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung. Der Bewerber muss dafür die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden. Dazu ist zu jeder eingereichten Referenz ein erläuterndes Referenzsschreiben einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 9.303 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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