Vergeben Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI

GKV-Spitzenverband · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI
    🏆 IGES Institut GmbH · Berlin
Auftragnehmer
  • IGES Institut GmbH · Berlin
Auftragsvolumen (Rahmen) 4.000.000 €
Eingegangene Angebote 1

Beschreibung

Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband in § 7a Abs. 9 SGB XI beauftragt, alle drei Jahre und damit erneut zum 30. Juni 2026 einen unter wissenschaftlicher Begleitung erstellten Bericht vorzulegen über: - Die Erfahrungen und Weiterentwicklung der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI; - Die Durchführung, Ergebnisse und Wirkungen der Beratung in der eigenen Häuslichkeit sowie die Fortentwicklung der Beratungsstrukturen nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI. Die Berichtspflicht dient als eine wichtige Erkenntnisquelle hinsichtlich der Entwicklung der Beratungsstrukturen, der Regelungen zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie zur Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI und deren Wirksamkeit. Für die Umsetzung dieser Berichtspflicht ist eine Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit erforderlich. In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages hat der GKV-Spitzenverband erstmals im Jahr 2020 und zuletzt im Jahr 2023 die Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen gemäß § 7a Abs. 9 SGB XI veröffentlicht. Die Weiterentwicklung der Strukturen der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung für die Jahre 2023 bis 2026 evaluiert. Hierfür hat jeder Bieter ein schriftliches Angebot nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen zu erarbeiten.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI
  • Qualität Evaluationskonzept 50 %
    Qualität

    Die Qualität dieses Konzepts wird anhand der folgenden Kriterien geprüft: • methodische Ansätze, qualitative und quantitative Herangehensweise, insbesondere mit Blick auf o detaillierte, aussagekräftige Operationalisierung aller in der Leistungsbeschreibung genannten Fragestellungen o spezifizierte Darstellung der Methodik, die bei der Bearbeitung der einzelnen Fragestellungen eingesetzt werden soll, einschließlich des Stichprobenkonzepts o Vergleich mit vorherigen Evaluationsergebnissen und Möglichkeiten der längsschnittlichen Auswertung (Wiederholungsbefragung) • Realistische und nachvollziehbare Zeit- und Personalplanung

  • Preis 30 %
  • Qualifikation des Personals 20 %
    Qualität

    Ausschlaggebend für die Bewertung ist die Qualifikation / Hochschulqualifikation (beispielhaft Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Public Health, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Medizin) sowie Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Evaluationsprojekten, Organisation und Qualitätssicherung.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 28 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (7) AGSUS Agentur für Sicherheit und Schutz GmbH · Universität Hamburg, Hamburg Center for Health Economics · init AG für digitale Kommunikation · BBGK Berliner Botschaft Gesellschaft für Kommunikation mbH · L&D GmbH & Co. KG 9060 / L&D Event Catering · IGES Institut GmbH · SoftwareONE Deutschland GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 13.08.2025 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell

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4.000.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer SV 24-03
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber GKV-Spitzenverband
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 06.10.2024
CPV-Code 73000000
Forschung und Entwicklung (Was ist das?)
Angebote 1
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,8)
Erfüllungsort Berlin
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
IGES Institut GmbH · Berlin

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
IGES Institut GmbH

Ø Bieter in der Branche 2.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 4.692 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.762 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung 1%
KMU-Bieteranteil 53%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

GKV-Spitzenverband · Berlin