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Sachverständige/r für Betonbauqualitätsklassen für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale vor dem Reichstagsgebäude (UKZ) in Berlin, VOEK 028-26
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
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Beschreibung
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Leistungen für eine/n Sachverständige/Sachverständigen für Betonbauqualitätsklassen für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale vor dem Reichstagsgebäude (UKZ) in Berlin Leistungsumfang: Beratende und fachkundige Begleitung des Bauherrn in der Planungsphase (Leistungsphase 5) sowie in der Ausführungsphase. • Beratende Unterstützung des Bauherrn in allen betonbautechnisch relevanten Fragestellungen während der Planungs- (Lph 5 und 6) und Ausführungsphase bis zur Mängelbeseitigung und Abnahme • Organisation der Kommunikationsprozesse zwischen den Beteiligten, insbesondere Organisation der Betonfachgespräche • Teilnahme an Betonfachgesprächen in der Planungs- und Ausführungsphase • Fachkundige Beratung und Bewertung in den Betonfachgesprächen ohne Übernahme von Planungs- oder Ausführungsverantwortung • Schnittstellenübergreifende Betrachtung und Abstimmung zwischen Bemessung, Konstruktion, Betontechnik und Bauausführung • Identifikation und Bewertung von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Fachbereichen der Betonbautechnik
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird ein/e Sachverständige/r für Betonbauqualitätsklassen zur beratenden und fachkundigen Begleitung des Neubaus des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale in Berlin in Planungs- und Ausführungsphase.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis Anlage B-02 Preisblatt 60 %Preis
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl (600 Punkte). Für das 2-fache dieses Preises werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der unten stehenden Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Die angebotenen Preise werden jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: P_B=(1-((B_i-B_min))/B_min )*P_max PB Punktzahl des Angebots für das Kriterium Bmin Niedrigster Preis im Kriterium Bi Individueller Preis im Kriterium des betrachteten Angebots Pmax Maximale Höchstpunktzahl für das Kriterium (600 Punkte) Fehlen die Bieterangaben zum Zuschlagskriterium „Preis“ im Angebot, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Qualität - Zertifizierungen und Erfahrung 40 %Qualität
Bewertung Qualität 40 %, maximale Punktzahl 400 Die Wertung „Qualität“ erfolgt dergestalt, dass der Bieter entsprechend dem Grad der Erfüllung des Kriteriums bis zu 10 bzw. 30 Leistungspunkte erhält, die mit einem der prozentualen Gewichtung entsprechenden Faktor multipliziert werden. Das Produkt sind die mit dem Kriterium erzielten Wertungspunkte. So können z. B. beim Kriterium „Anzahl der Zertifizierungen“ maximal 100 Wertungspunkte (10 Leistungspunkte x 10 % Gewichtung = 100 Wertungspunkte) erreicht werden. Unterkriterium „Anzahl der Zertifizierungen“ 10 %: Die Qualität wird anhand der für die/den angegebenen Sachverständige/-n eingereichten einschlägigen Zertifizierungen im Fachbereich Betonbau bewertet. Diese umfassen Weiterbildungen. Die Bieter sind dazu verpflichtet über die entsprechenden Zertifizierungen in dem gesamten Zeitraum der Auftragsausführung zu verfügen (ggf. im Leistungszeitraum durch weiteres Personal). Die Angaben werden in sechs Stufen bewertet, nämlich: 6 oder mehr Zertifizierungen: 10 Punkte, 5 Zertifizierungen: 8 Punkte, 4 Zertifizierungen: 6 Punkte, 3 Zertifizierungen: 4 Punkte, 2 Zertifizierungen: 2 Punkte 1 Zertifizierung: 1 Punkte keine Zertifizierung: 0 Punkte. Unterkriterium „Erfahrung des/-r Sachverständiger/-in“ 30 %: Die Qualität wird außerdem anhand der Berufserfahrung der / des angegebenen Sachverständige/-n bewertet. Es ist die Sachverständigung mit beruflichem Lebenslauf zu benennen sowie die Berufserfahrung in vergleichbaren Leistungsbereichen der ausgeschriebenen Leistung anzugeben. Insbesondere ist auch die Berufserfahrung im Bereich Betonbau anzugeben. Die Angaben werden wie folgt bewertet: über 12 Jahre Berufserfahrung Betonbau = 30 Punkte 10 - 11 Jahre und 11 Monate Berufserfahrung Betonbau = 20 Punkte 8 - 9 Jahre und 11 Monate Berufserfahrung Betonbau = 15 Punkte 6 - 7 Jahr und 11 Monate Berufserfahrung Betonbau = 10 Punkte 5 Jahre und 11 Monate Berufserfahrung Betonbau = 0 Punkte weniger als 5 Jahre Berufserfahrung Betonbau = Ausschluss (Mindestanforderung mind. 5 Jahre)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1,5 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden und mindestens 1,0 Millionen Euro für Sachschäden, Vermögensschäden und sonstigen Schäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. 2. Erklärung über den Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Es sind mindestens 3 Referenzen per Eigenerklärung mit dem Formblatt "B-03_Bieterauskunft" einzureichen: Benennung von mindestens 3 abgeschlossenen vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre. Fertigstellung zwischen dem 01.01.2021 und dem Ablauf der Angebotsfrist in der hiesigen Ausschreibung. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt. Sollten mehr als drei Unternehmensreferenz vorgelegt werden, ist die Tabelle entsprechend zu vervielfältigen. Bitte achten Sie hierbei auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu prüfen. Der Bieter hat grundsätzlich sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Mindestanforderungen an die Referenzen: • Vergleichbare Referenzobjekte mit architektonisch anspruchsvollen, hoch repräsentativen Gebäuden, z.B. Parlamentsgebäude, Gerichtsgebäude, Verwaltungsgebäude und Museen., • Fertigstellung zwischen dem 01.01.2021 und dem Ablauf der Angebotsfrist in der hiesigen Ausschreibung, • mindestens eine Referenz muss folgenden Leistungsumfang beinhalten: wasserundurchlässigen Beton (WU-Beton), • mindestens eine Referenz muss folgenden Leistungsumfang beinhalten: Sichtbeton Klasse 4, Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Vergleichbar sind Referenzobjekte mit architektonisch anspruchsvollen, hoch repräsentativen Gebäuden, z.B. Parlamentsgebäude, Gerichtsgebäude, Verwaltungsgebäude und Museen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den Referenzen können zum sofortigen Ausschluss des Angebots ohne Nachforderungsmöglichkeit führen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Es sind Angaben und Qualifikationsnachweise zu der / den für das Projekt vorgesehene/-n Sachverständige/-n zu erbringen (s. auch Vergabeunterlagen „B-03 Bieterauskunft“, Punkt 4.2.3): • über einen Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Betonbau und davon mind. 2 Jahren Berufserfahrung im Bereich wasserundurchlässiger Beton, • Nachweise zu den Qualifikationen und der berufliche Lebenslauf der für das Projekt vorgesehene/-n Sachverständige/-n sind dem Angebot beizufügen (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung oder vergleichbar).
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eigenerklärung und Nachweise über die Leistungserbringung Das dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens. Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 20.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis TED EU
Vergabeergebnis veröffentlicht · 3 Tage nach Fristende
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Preiseinschätzung
Basierend auf 6.300 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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