AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bauausführungsleistungen inkl. ausführungsvorbereitender Planungsleistungen für den schlüsselfertigen Neubau von drei Apartmentgebäuden mit Tiefgarage in Munster, Klappgarten 19, 23, 27, VOEK 658-25
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
- Frist (Submission)
- 06.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45211300 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Projektbeschreibung: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Direktion Magdeburg – als Auftraggeberin beabsichtigt an verschiedenen Standorten durch Neubauten neuen Wohnraum insbesondere für Bundesbeschäftigte zu schaffen. Konkret betrifft dies hier die o.g. Liegenschaften in der Stadt Munster (Bundesland Niedersachsen). Die BImA plant den Neubau von drei Apartmentgebäuden, mit insgesamt 75 Apartments als Ein- und Zwei-Raum-Apartments einschließlich der Freiflächen und einer verbindenden Tiefgarage für 44 Stellplätze, zu errichten. Leistungsgegenstand: Diese Ausschreibung umfasst sämtliche Planungs-, Beratungs- und Bauleistungen, die für die schlüssel-, funktions- und bezugsfertige Errichtung der Gebäude mit Tiefgarage und der Freianlagen gemäß der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) erforderlich sind. Dabei ist zu beachten, dass die Leistungsphasen 1-4 bereits von dem von der Auftraggeberin eingebundenen Generalplaner erbracht wurden. Eine öffentlich-rechtliche Baugenehmigung liegt vor. Der geforderte Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Anlage C-01.1).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2027
- Ende
- 23.02.2029
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.