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SV-FLA-260729-003 - RV - FTTH RampUp Phase II, Errichtung 150.000 Glasfaseranschlüsse
SWM Services GmbH · München · Bayern · Öffentliches Unternehmen (regional)
Angebote bis 31.08.2026, 13:00 Uhr (noch 25 Tage)
Beschreibung
Die SWM Services GmbH beabsichtigt im Rahmen des Projektes Netzebene 4 FTTH insgesamt 150.000 Glasfaseranschlüsse zu realisieren. Die Glasfaseranschlüsse werden in Wohnhäusern im Stadtgebiet von München im Zeitraum von voraussichtlich Januar 2027 bis Dezember 2029 errichtet. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die notwendigen Auskundungen und das Errichten der Gebäudenetze durch den zukünftigen Auftragnehmer. Durchführung eins Prozessmodells, dass mittels automatisiertem digitalen Workflowsystem (IT-System) alle grundsätzlichen Arbeitsabläufe zum NE4 Massenausbau abbildet. Es ist durch den AN ein Mieterkommunikationskonzept inkl. Beschwerdemanagement sowie dessen Werkzeuge und Schritte im Zeitablauf darzustellen und durchzuführen. Die Vergabe der Installationsarbeiten für Hausnetze mit Glasfasertechnologie erfolgt an vier Auftragnehmer (AN) über eine Losvergabe (Ausbauvolumen Los 1 mit 70.000 GF-TAs, Ausbauvolumen Los 2 mit 35.000 GFTAs, Los 3 mit 25.000 GF-TAs und Los 4 mit 20.000 GF-TAs). — Die SWM Services GmbH beabsichtigt im Rahmen des Projektes Netzebene 4 FTTH insgesamt 150.000 Glasfaseranschlüsse zu realisieren. Die Glasfaseranschlüsse werden in Wohnhäusern im Stadtgebiet von München im Zeitraum von voraussichtlich Januar 2027 bis Dezember 2029 errichtet. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die notwendigen Auskundungen und das Errichten der Gebäudenetze durch den zukünftigen Auftragnehmer. Durchführung eins Prozessmodells, dass mittels automatisiertem digitalen Workflowsystem (IT-System) alle grundsätzlichen Arbeitsabläufe zum NE4 Massenausbau abbildet. Es ist durch den AN ein Mieterkommunikationskonzept inkl. Beschwerdemanagement sowie dessen Werkzeuge und Schritte im Zeitablauf darzustellen und durchzuführen. Die Vergabe der Installationsarbeiten für Hausnetze mit Glasfasertechnologie erfolgt an vier Auftragnehmer (AN) über eine Losvergabe (Ausbauvolumen Los 1 mit 70.000 GF-TAs, Ausbauvolumen Los 2 mit 35.000 GFTAs, Los 3 mit 25.000 GF-TAs und Los
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Errichtung von 150.000 Glasfaseranschlüssen (FTTH).
- Es handelt sich um eine Bauleistung im Rahmen eines größeren Ausbauprojekts.
- Umfangreiche Erfahrungen im Glasfaserausbau und entsprechende Nachweise sind essenziell.
- Das Vergabeverfahren ist ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Die Ausschreibung betrifft die Errichtung von 150.000 Glasfaseranschlüssen im Rahmen des FTTH RampUp Phase II Projekts.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt. nach WichtigkeitPreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister mittels Kopie der Eintragung im Berufsregister (Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar; geforderte Mindeststandards: zu Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Nachweis eines Mindestjahresumsatz bezogen auf das Mittel der angegeben Umsätze für vergleichbare Leistungen in Höhe von: 3.000.000,00
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte: Angabe von Art und Umfang der erbrachten Leistungen (Anzahl der Glasfaser-Teilnehmer-Anschlussdosen) mit Angaben zum Ausführungszeitraum sowie Ausführungsorte, zur Ausbau-Quote, zur Erstangangsquote, Angabe der durchschnittlichen Ausbaumenge pro Monat innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums mind. 12 Monaten; Name des Auftraggebers sowie Kontaktdaten des Ansprechpartners und Angabe zur vertraglichen Bindung. Im weiteren sind Besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen bei der Leistungserbringung anzugeben. Die nachfolgenden Mindestanforderungen können vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft durch eine oder mehrere Referenzen erfüllt werden. LOS1: Bei mindestens einer Referenz müssen mindestens 42.000 Glasfaser-Teilnehmer-Anschlussdosen (GF-TAs) innerhalb von einem zusammenhängenden Zeitraum von maximal 3 Jahren in einer oder mehreren Städten mit mindestens 80.000 Einwohnern pro Stadt abgenommen worden sein. Bei mindestens einer Referenz müssen mindestens 1.166 GF-TAs durchschnittlich pro Monat innerhalb von einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten in einer oder mehreren Städten mit mindestens 80.000 Einwohnern pro Stadt abgenommen worden sein. Bei mindestens einer Referenz muss eine Ausbauquote von mindestens 90% in einer oder mehreren Städten mit mindestens 80.000 Einwohnern pro Stadt erreicht worden sein. Bei mindestens einer Referenz muss eine Erstangangsquote von mindestens 75% in einer oder mehreren Städten mit mindestens 80.000 Einwohnern pro Stadt erreicht worden sein. Begriffserklärung/Hinweis: Ausbauquote: Verhältnis der abgenommenen GF-TAs je Wohn- und Geschäftseinheit zu den insgesamt beauftragten Wohnund Geschäftseinheiten, wobei Wohn- und Geschäftseinheiten unter Denkmalschutz sowie nachweisliche Anschlussverweigerer unberücksichtigt bleiben. Erstangangsquote: Prozentualer Anteil der Wohn- und Geschäftseinheiten zu den insgesamt beauftragten Wohn- und Geschäftseinheiten, in denen der Ausbau der GF-TA beim ersten vereinbarten Installationstermin erfolgreich durchgeführt wurde. Einwohnerzahl: Maßgeblich ist die amtlich veröffentlichte Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte: Angabe von Art und Umfang der erbrachten Leistungen (Anzahl der Glasfaser-Teilnehmer-Anschlussdosen) mit Angaben zum Ausführungszeitraum sowie Ausführungsorte, zur Ausbau-Quote, zur Erstangangsquote, Angabe der durchschnittlichen Ausbaumenge pro Monat innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums mind. 12 Monaten; Name des Auftraggebers sowie Kontaktdaten des Ansprechpartners und Angabe zur vertraglichen Bindung. Im weiteren sind Besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen bei der Leistungserbringung anzugeben. Die nachfolgenden Mindestanforderungen können vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft durch eine oder mehrere Referenzen erfüllt werden. LOS2: Bei mindestens einer Referenz müssen 21.000 GF-TAs innerhalb von einem zusammenhängenden Zeitraum von maximal 3 Jahren in einer oder mehreren Städten mit mindestens 80.000 Einwohnern pro Stadt abgenommen worden sein. Bei mindestens einer Referenz müssen 583 GF-TAs durchschnittlich pro Monat innerhalb von einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten in einer oder mehreren Städten mit mindestens 80.000 Einwohnern pro Stadt abgenommen worden sein. Bei mindestens einer Referenz muss eine Ausbauquote von mindestens 90% in einer oder mehreren Städten mit mindestens 80.000 Einwohnern pro Stadt erreicht worden sein. Bei mindestens einer Referenz muss eine Erstangangsquote von mindestens 75% in einer oder mehreren Städten mit mindestens 80.000 Einwohnern pro Stadt erreicht worden sein. Begriffserklärung/Hinweis: Ausbauquote: Verhältnis der abgenommenen GF-TAs je Wohn- und Geschäftseinheit zu den insgesamt beauftragten Wohnund Geschäftseinheiten, wobei Wohn- und Geschäftseinheiten unter Denkmalschutz sowie nachweisliche Anschlussverweigerer unberücksichtigt bleiben. Erstangangsquote: Prozentualer Anteil der Wohn- und Geschäftseinheiten zu den insgesamt beauftragten Wohn- und Geschäftseinheiten, in denen der Ausbau der GF-TA beim ersten vereinbarten Installationstermin erfolgreich durchgeführt wurde. Einwohnerzahl: Maßgeblich ist die amtlich veröffentlichte Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte: Angabe von Art und Umfang der erbrachten Leistungen (Anzahl der Glasfaser-Teilnehmer-Anschlussdosen) mit Angaben zum Ausführungszeitraum sowie Ausführungsorte, zur Ausbau-Quote, zur Erstangangsquote, Angabe der durchschnittlichen Ausbaumenge pro Monat innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums mind. 12 Monaten; Name des Auftraggebers sowie Kontaktdaten des Ansprechpartners und Angabe zur vertraglichen Bindung. Im weiteren sind Besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen bei der Leistungserbringung anzugeben. Die nachfolgenden Mindestanforderungen können vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft durch eine oder mehrere Referenzen erfüllt werden. LOS3: Bei mindestens einer Referenz müssen 15.000 GF-TAs innerhalb von einem zusammenhängendem Zeitraum von maximal 3 Jahren in einer oder mehreren Städten mit mindestens 80.000 Einwohnern pro Stadt abgenommen worden sein. Bei mindestens einer Referenz müssen 416 GF-TAs durchschnittlich pro Monat innerhalb von einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten in einer oder mehreren Städten mit mindestens 80.000 Einwohnern pro Stadt abgenommen worden sein. Bei mindestens einer Referenz muss eine Ausbauquote von mindestens 90% in einer oder mehreren Städten mit mindestens 80.000 Einwohnern pro Stadt erreicht worden sein. Bei mindestens einer Referenz muss eine Erstangangsquote von mindestens 75% in einer Stadt mit mindestens 80.000 Einwohnern pro Stadt erreicht worden sein. Begriffserklärung/Hinweis: Ausbauquote: Verhältnis der abgenommenen GF-TAs je Wohn- und Geschäftseinheit zu den insgesamt beauftragten Wohnund Geschäftseinheiten, wobei Wohn- und Geschäftseinheiten unter Denkmalschutz sowie nachweisliche Anschlussverweigerer unberücksichtigt bleiben. Erstangangsquote: Prozentualer Anteil der Wohn- und Geschäftseinheiten zu den insgesamt beauftragten Wohn- und Geschäftseinheiten, in denen der Ausbau der GF-TA beim ersten vereinbarten Installationstermin erfolgreich durchgeführt wurde. Einwohnerzahl: Maßgeblich ist die amtlich veröffentlichte Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte: Angabe von Art und Umfang der erbrachten Leistungen (Anzahl der Glasfaser-Teilnehmer-Anschlussdosen) mit Angaben zum Ausführungszeitraum sowie Ausführungsorte, zur Ausbau-Quote, zur Erstangangsquote, Angabe der durchschnittlichen Ausbaumenge pro Monat innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums mind. 12 Monaten; Name des Auftraggebers sowie Kontaktdaten des Ansprechpartners und Angabe zur vertraglichen Bindung. Im weiteren sind Besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen bei der Leistungserbringung anzugeben. Die nachfolgenden Mindestanforderungen können vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft durch eine oder mehrere Referenzen erfüllt werden. LOS4: Bei mindestens einer Referenz müssen 12.000 GF-TAs innerhalb von einem zusammenhängenden Zeitraum von maximal 3 Jahren in einer oder mehreren Städten mit mindestens 80.000 Einwohnern pro Stadt abgenommen worden sein. Bei mindestens einer Referenz müssen 333 GF-TAs durchschnittlich pro Monat innerhalb von einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten in einer oder mehreren Städten mit mindestens 80.000 Einwohnern pro Stadt abgenommen worden sein. Bei mindestens einer Referenz muss eine Ausbauquote von mindestens 90% in einer oder mehreren Städten mit mindestens 80.000 Einwohnern pro Stadt erreicht worden sein. Bei mindestens einer Referenz muss eine Erstangangsquote von mindestens 75% in einer oder mehreren Städten mit mindestens 80.000 Einwohnern pro Stadt erreicht worden sein. Begriffserklärung/Hinweis: Ausbauquote: Verhältnis der abgenommenen GF-TAs je Wohn- und Geschäftseinheit zu den insgesamt beauftragten Wohnund Geschäftseinheiten, wobei Wohn- und Geschäftseinheiten unter Denkmalschutz sowie nachweisliche Anschlussverweigerer unberücksichtigt bleiben. Erstangangsquote: Prozentualer Anteil der Wohn- und Geschäftseinheiten zu den insgesamt beauftragten Wohn- und Geschäftseinheiten, in denen der Ausbau der GF-TA beim ersten vereinbarten Installationstermin erfolgreich durchgeführt wurde. Einwohnerzahl: Maßgeblich ist die amtlich veröffentlichte Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
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Durchschnittliche Personalstärke
Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 824 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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