AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.04.2026 12:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1f83e9fb-4e7c-450d-8e5e-fbdbda006cc0/

Sanierung des Karmelitergebäudes in Boppard - Los 13 - Bodenbelagsarbeiten

Notice-ID: 1f83e9fb-4e7c-450d-8e5e-fbdbda006cc0 · Procedure-ID: bb8525af-c205-4c5b-990d-70cc4ca8d5b7

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Boppard, Boppard
Veröffentlicht
02.05.2025
Frist (Submission)
02.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
264.755 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Sanierung, energetische Ertüchtigung sowie gestalterische und bauhistorische Optimierung des ehemaligen Karmeliterklosters in Boppard, welches heute als Stadtverwaltung genutzt wird (folgend auch Karmeliter- oder Verwaltungsgebäude genannt). Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und befindet sich im Kerngebiet der Stadt Boppard. Im Norden schließt eine Kirche an. Auf der Ostseite verläuft parallel zum Gebäude die Karmeliterstraße. Auf der Südseite schließt unmittelbar die Zufahrt für das nebenliegende Parkhaus "Karmeliterstraße" an.

Vertragslaufzeit

Beginn
28.07.2025
Ende
31.10.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
44 Tage

Verfahrensverlauf — alle 6 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).