AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 03:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1f854216-d336-4e98-84cf-db00d47b1ca4/

Lieferung von Büromaterial an das Landratsamt Starnberg und die in Sachaufwandträgerschaft des Landkreises Starnberg stehenden Schulen

Notice-ID: 1f854216-d336-4e98-84cf-db00d47b1ca4 · Procedure-ID: 078f0d6c-f769-416d-8f36-559607cc0834

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Starnberg, Starnberg
Veröffentlicht
06.10.2025
Frist (Submission)
06.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30192700 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung des Landratsamts Starnberg und der in Sachaufwandträgerschaft des Landkreises Starnberg stehenden Schulen mit Büroartikeln. Hierfür soll eine Bestellplattform als Browserlösung genutzt werden, für welche kein Erwerb von Lizenzen notwendig ist. Das Sortiment wird hierbei durch die Auftraggeberin festgelegt bzw. eingeschränkt. Im Rahmen der Leistungserbringung ist kein zusätzlicher Erwerb von Hardware-Ressourcen (z.B. Applikationsserver) erforderlich. Höchstwert des Rahmenvertrags: 257.500,- EUR brutto. Geschätzte Auftragssumme: 180.500,- EUR brutto.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
55 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).