AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung - repräsentative Dienstkleidung Forst und Landwirtschaft
Stammdaten
- Auftraggeber
- Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie f. Ern. Landw. und Forsten, Landshut
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Frist (Submission)
- 15.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 18100000 — Bekleidung und Textilien
- Branche
- Textilien & Arbeitsschutz
- Rahmen-Höchstwert
- 2.714.301 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von repräsentativer Dienstkleidung für die Bereiche Forst und Landwirtschaft für das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und seinen nachgelagerten Behörden mit einem Lieferanten (Auftragnehmer). Inhalt dieser Ausschreibung ist die geplante Auftragsvergabe für das Fachlos "Repräsentationsjacke und -weste" und das Fachlos "Poloshirt". Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren zuzüglich einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 1 Jahr (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (30% Preis; 70% Leistung). Hinweis: Die Finanzierung ist derzeit aufgrund noch nicht im vollen Umfang bereitgestellter Haushaltsmittel nicht gesichert. Die Finanzierung soll durch Umschichtung im Zuge des Nachtragshaushalts sichergestellt werden.
Lose
2 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2025
- Ende
- 31.03.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 105 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.01.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.