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Erschließung- Freiraumplanung
Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH · Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
brandenfels landscape + environment Kleines Unternehmen
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Freiraumplanung für das Projekt „Neue Zeche Westerholt“ auf rd. 9,5 ha.
- Die Leistung umfasst die Leistungsphasen 3 bis 9 nach HOAI, mit vorhandener Vorentwurfsplanung für Teile des Geländes.
- Wichtige Anforderungen sind die Planung von Rad- und Wanderwegen, Grünbändern zur Regenwasserbewirtschaftung und die Entwicklung eines Gestaltungshandbuchs.
- Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft und blau-grüne Infrastruktur sind zu berücksichtigen.
- Eine enge Abstimmung mit der Verkehrsplanung ist für Platzflächen und Straßenbegleitgrün erforderlich.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung sanieren und erschließen soll. Die Maßnahme wird zu großen Teilen mit Fördermitteln aus dem 5-StandorteProgramm umgesetzt werden. Die Bewilligung des Förderantrags im Oktober 2025 war der Startpunkt des 5-fährigen Durchführungszeitraums. Mit dieser Ausschreibung sollen rd. 9,5 ha Freianlagenplanung gemäß des Leistungsbilds § 39 HOAI bis einschließlich Leistungsphase 9 vergeben werden. Für rd. 2 ha liegt bereits der Stand der Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor, für die übrigen 7,5 ha der Flächen gibt es lediglich grundsätzliche Gestaltungsaussagen. Projekt- und Aufgabenbeschreibung: Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen ehemaligen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche der DB sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das auf Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Basis für die mittlerweile rechtskräftigen Bebauungspläne 428.1 (Gelsenkirchen) und 185.1 (Herten). Der Freiraum mit der Allee des Wandels, den Nord-Süd-Grünbändern sowie der Landschaftsskulptur um den ehemaligen Schacht 3 bildet das grüne und funktionale Rückgrat der Neuen Zeche Westerholt. Ergänzt wird dieses System durch quartiersbezogene öffentliche und halböffentliche Freiräume im Hybridquartier, entlang der Egonstraße, in de
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📅 Laufzeit endet am 31.08.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
„Zunächst wird die Eignung der Bewerber auf Grundlage der in der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen geprüft. Auf dieser Grundlage werden die für das Verhandlungsverfahren geeigneten Unternehmen ermittelt. Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber vier , werden die Teilnehmer für das Ver-handlungsverfahren anhand einer qualitativen Bewertung der von den Bewerbern in Formblatt 7a und 7b benannten Referenzprojekte ausgewählt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der folgenden Kriterien: 1. Kriterium 1: Vielfalt und funktionale Integration unterschiedlicher Freiraumnutzungen a) Bewertungsgrundlagen Gegenstand dieses Kriteriums ist die Feststellung der Vielfalt sowie der funktionalen Verknüpfung unterschiedlicher Freiraumnutzungen im Referenzprojekt. Anrechenbar sind ausschließlich funktional eigenständige Freiraumnutzungen. Nicht berücksichtigt werden Unterteilungen derselben Nutzung sowie rein gestalterische Elemente ohne eigenständige Funktion. Als unterschiedliche Freiraumnutzungen gelten ausschließlich Aufenthalts- oder Platzflächen, naturnahe Grünflächen, ökologische Ausgleichsflächen, Retentions- oder Versickerungsflächen, Gehölz- oder Baumstrukturen, Spiel- oder Bewegungsflä-chen sowie Erschließungs- und Wegeverbindungen. Jede Nutzung wird unabhängig von ihrer Flächengröße nur einmal gezählt. Eine funktionale Verknüpfung liegt ausschließlich dann vor, wenn mindestens eines der folgenden objektiven Kriterien erfüllt ist: - direkte räumliche Verbindung (z. B. angrenzend, durchgehende Wegeführung), - Mehrfachfunktion einer Fläche (z. B. Retentionsfläche mit Aufenthaltsnutzung), - planerisch dargestellte Übergangszone zwischen zwei Nutzungen. Rein räumliche Nähe ohne funktionalen Zusammenhang reicht nicht aus. b) Punktevergabe 0–1 anrechenbare Freiraumnutzung vorhanden 0 Punkte 2 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; keine funktionale Verknüpfung nachgewiesen 1 Punkt 3 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; keine funktionale Verknüpfung nachgewiesen 2 Punkte 3 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; mindestens eine funktionale Verknüpfung nachgewiesen. 3 Punkte 4 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; mindestens zwei funktionale Verknüpfungen nachgewiesen. 4 Punkte ≥ 5 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; mindestens drei funktionale Verknüpfungen nachgewiesen. 5 Punkte 2. Kriterium 2: Erdarbeiten oder Geländemodellierungen a) Bewertungsgrundlagen Erdarbeiten oder Geländemodellierungen liegen vor, wenn im Referenzprojekt im Rahmen der Freiraumplanung mindestens eine Veränderung der Geländeoberfläche enthalten ist. Als Veränderungen der Geländeoberfläche gelten: - Böschungen oder Geländestufen - Plateaus oder Höhenniveaus - Auf- oder Abtrag von Bodenmaterial - Stützmauern oder Geländesicherungen im Zusammenhang mit Höhenunterschieden. Nicht ausreichend sind: - rein bauvorbereitende Erdarbeiten (z. B. Baugrubenaushub, Leitungsgräben). b) Punktevergabe nicht nachgewiesen 0 Punkte Böschungen / Geländestufen 1 Punkt Plateaus 1 Punkt Auf-/Abtrag von Bodenmaterial zur Modellierung 1 Punkt Stützmauern 1 Punkt Maximal 4 Punkte 3. Kriterium 3: Regenwasserbewirtschaftung a) Bewertungsgrundlagen Regenwasserbewirtschaftung liegt vor, wenn im Referenzprojekt mindestens eine Maßnahme vorgesehen oder umgesetzt wurde, die der gezielten Sammlung, Ableitung, Rückhaltung, Verdunstung oder Nutzung von Niederschlagswasser dient und Bestandteil der Freiraumplanung ist (Stichwort: blau-grüne Infrastruktur). Als Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung gelten: - Mulden oder Mulden-Rigolen-Systeme, - Rückhalteflächen oder Rückhaltebecken, - offene Entwässerungselemente (z. B. Gräben, Rinnen, offene Gerinne), - sonstige freiraumbezogene Anlagen zur Regenwasserführung oder -rückhaltung. Nicht als Regenwasserbewirtschaftung gelten: - rein unterirdische oder ausschließlich technische Entwässerungseinrichtungen ohne freiraumplanerischen Bezug, - Entwässerungsmaßnahmen, die ausschließlich der Ableitung von Niederschlagswasser dienen und nicht Bestandteil der Freiraumplanung sind. b) Punktevergabe nicht nachgewiesen 0 Punkte nachgewiesen 3 Punkte 4. Kriterium 4: Umgang mit Bestand a) Bewertungsgrundlagen Ein Umgang mit Bestandsflächen –bzw. baulichen Anlagen liegt vor, wenn im Referenzprojekt mindestens eine vorhandene Freifläche bzw. bauliche Anlage in die Freiraumplanung einbezogen, weitergenutzt oder weiterentwickelt wurde. Als Umgang mit Bestandsflächen gilt - Erhalt oder Weiterentwicklung bestehender Grün-, Platz- oder Verkehrsflächen, - Integration vorhandener Wege-, Platz- oder Freiraumstrukturen in die Planung. b) Punktevergabe nicht nachgewiesen 0 Punkte nachgewiesen 2 Punkte 5. Maximal zu erzielende Punkte Maximal zu erzielende Punktzahl pro Referenz 14 Punkte Maximal zu erzielende Punktzahl 28 Punkte 6. Losentscheid Sofern eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber auf 4 durch das vorgenannte Verfahren wegen Punktegleichheit nicht möglich ist, wird die Auswahl per Losentscheid getroffen. Sofern eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber auf vier nach vollständiger Anwendung der vorstehenden Auswahlkriterien aufgrund von Punktegleichheit nicht möglich ist, erfolgt die Auswahl unter den punktgleichen Bewerbern durch Losentscheid. Der Losentscheid wird transparent und dokumentiert durchgeführt.“
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Beschreibung der fachspezifischen Herangehensweise 45 %Qualität
Verständnis der Rahmenbedingungen, 10 Prozent; Verständnis der Zielsetzung, 10 Prozent; Umgang mit vorhandener Planung (LPH 2) sowie dem Gestaltungsleitfaden, 15 Prozent; Methodik der Projektbearbeitung und interdisziplinäre Zusammenarbeit, 10 Prozent.
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Honorarangebot 40 %Preis
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Angebotsformblatt anzugebenden Gesamt-Angebotsvergleichspreises brutto. Dieser fließt wie folgt in die Wertung ein: Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 2-fachen oder höheren Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, wobei auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet wird.
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Personaleinsatzkonzept 15 %Qualität
Zusammensetzung des Teams, 10 Prozent; Aufgabenverteilung und Ressourcenplanung, 5 Prozent.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 147 Tage nach Fristende
Auftragnehmer brandenfels landscape + environment1 Veröffentlichung
- 21.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 76 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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