AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 18:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1fc40c5e-e17c-4067-a086-60673ab35b13/

Fliesenarbeiten (Umbau und Erweiterung Everwordschule)

Notice-ID: 1fc40c5e-e17c-4067-a086-60673ab35b13 · Procedure-ID: 00ee3a14-29c7-4bca-b362-ce16d5c2970a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Warendorf, Der Bürgermeister, Bauverwaltungsamt, Zentrale Vergabestelle, Warendorf
Veröffentlicht
26.03.2025
Frist (Submission)
29.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Warendorf plant am Standort Freckenhorst die Erweiterung der Everwordgrundschule mit einem 1-3-geschossigen Erweiterungsneubau in dem überwiegend, Lern- Verwaltungs-, Sozial- und Technikflächen, eine Mensa sowie eine Bibliothek untergebracht werden. Das Gebäude entsteht angrenzend an den bestehenden Schulkomplex Am Wörden 1, 48321 Warendorf. Der Schulbetrieb wird während der Bauzeit weiterlaufen und darf nicht beeinträchtigt werden. Als vorbereitende Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Sicherung des Schulbetriebes Container aufgestellt um die fehlenden OGS- und Verwaltungsräume zu ersetzen. Es müssen Teile des Bestandes abgebrochen werden, damit der Neubau errichtet werden kann. ---- Weiteres siehe Vergabeunterlagen

Vertragslaufzeit

Beginn
29.09.2025
Ende
13.03.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bezirksregierung Münster, Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).