AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.07.2026 05:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1fde001d-6d05-4547-84db-3cd2a2482bb0/

Fernwärme - Ergänzungsneubau Funktionsgebäude Suhl

Notice-ID: 1fde001d-6d05-4547-84db-3cd2a2482bb0 · Procedure-ID: 2c57258d-2550-4c2b-9c28-631dc892789f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Suhl, Suhl
Veröffentlicht
19.06.2024
Frist (Submission)
08.07.2024
Notice-Typ
Änderung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Los 14 - Fernwärme Kurzbeschreibung: Die Trasse beginnt im begehbaren Sammelkanal. An den bestehenden Grundkörper (bestehende Rohrleitung 2 x DN 200) ist ein Abgang (DN 50) zu errichten. An Hoch- und Tiefpunkten sind Be-/Entlüftungen und Entleerungen angeordnet. Im Sammelkanal sind ca. 6 m Stahlrohr zu verlegen. Die Leitungen werden mittels Kernborhungen aus dem Sammelkanal geführt. Die Weiterführung bis zum Gebäudeeintritt erfolgt als erdverlegtes Kunststoffmantelrohr (KMR). Über einen Anschlussschacht mit den Abmaßen ca. 1000x1350x1200 werden die Rohrleitungen in den Hausanschlussraum geführt. Der Trassenverlauf ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich. Die Leistungsgrenze endet nach der Messstrecke-SWSZ im Hausanschlussraum. Im Sammelkanal ist mit räumlichen Einschränkungen zu rechnen. Vor Baubeginn ist ein Begehungsschein beim Eigentümer der Sammelkanälen die Suhler Betriebs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (SBB) einzuholen. Der Zugang zum Sammelkanal befindet sich ca. 10 m (Schachteinstieg) alternativ durch Treppenzugang ca. 80 m entfernt.

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren abgebrochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).