AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI - KG 440, KG 450
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ravensburg, Ravensburg
- Veröffentlicht
- 23.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 75.101 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
88682 Salem, Kloster- und Schlossanlage Salem, Sanierung Münster 6. BA, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI - KG 440, KG 450 Beabsichtigt ist die stufenweise Beauftragung von Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI. In Verbindung mit diesem Verfahren sollen die Grundleistungen der Leistungsphasen 2-3 und 5-8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 8 vergeben werden. Planung und Sanierung der gesamten elektrotechnischen Installationen für die KG 440 und KG 450. Die Maßnahme umfasst die alle Installationen im Münster, die Installationen an der Schwarz Orgel, die Ertüchtigung der Elektro-Heizung im Gestühl mit einer entsprechenden Steuerung. Die Glockensteuerung ist ebenfalls in diesem Zuge zu ertüchtigen. Die Störmeldungen und Betriebszustände sind auf die GLT aufzuschalten. Auch einzelne Messwerte für das Technische Monitoring sind umzusetzen. Die Erneuerung und Erweiterung der Brandüberwachung des gesamten Münster Gebäudes nach Vorgabe des Brandschutzsachverständigen, so wie die Lautsprecheranlage mit Verstärker und Mikrofon sind ebenfalls zu beplanen. Für die Bauaufgabe ist eine Kostenvorgabe in Höhe von rd. 330.000 Euro brutto (KG 440, KG 450) vorgesehen. Die Baudurchführung ist von 06/2027 bis 10/2029 vorgesehen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 23.02.2026
- Ende
- 31.10.2029
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.