AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 13:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1fe9d102-49ce-4b8d-bd77-17bfcbd62cf0/

Ingenieurleistungen nach Teil 3 Abschnitt 3 und 4 HOAI

Notice-ID: 1fe9d102-49ce-4b8d-bd77-17bfcbd62cf0 · Procedure-ID: 16369dbd-5887-4210-876d-6f74d2a3a052

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen, Tübingen
Veröffentlicht
29.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71500000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
226.189 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Schadenweiler Hof, 72108 Rottenburg/N., Rottenburg, Hochschule für Forstwirtschaft (HFR), Erneuerung Infrastruktur und Wärmeversorgung, Ingenieurleistungen nach Teil 3 Abschnitt 3 und 4 HOAI, Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, Schadenweilerhof, 72108 Rottenburg am Neckar, Erneuerung Infrastruktur und Wärmeversorgung Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 mit besonderen Leistungen. Neuordnung des bestehenden Regen- und Schmutzwassersystems unter Berücksichtigung der Neuordnung der Infrastrukturplanung und Wärmeversorgung. Planung eines Abwasserpumpwerks sowie neuer offener Retentionsanlagen. Kosten der Ingenieurbauwerke: Rund 2,30 Mio. € brutto.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.10.2024
Ende
31.10.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).