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Umbau und Erweiterung der Kita Arche Noah - Gemeinde Hattstedt - Gebäudeplanung
Amt Nordsee-Treene · Mildstedt · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
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Der Kindergarten Arche Noah in Hattstedt weist derzeit räumliche Defizite auf, insbesondere fehlen angemessene Personalräume sowie Flächen für die Speisezubereitung und -ausgabe. Ein separater Speiseraum für die Kinder ist ebenfalls nicht vorhanden. Um diese Mängel zu beheben, wird eine Erweiterung und gleichzeitige Aufstockung des Gebäudes vorgenommen. Die vorläufige Kostenberechnung für die Erweiterung und Aufstockung des Kindergartens belaufen sich auf 832.157,00 EUR netto (KG 300 + 400). Es entfallen auf die KG 300 ca. 552.052,00 EUR netto und auf die KG 400 ca. 280.157,00 EUR netto. Die o.g. Baukostenobergrenze von insg. 808.138,00 EUR netto ist dabei als ein Wert zu verstehen, an dem sich der Entwurf in allen Entwurfsstadien auszurichten hat und der bereits im Vorentwurf auf seine Umsetzbarkeit zu überprüfen ist. Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen als Einzelbewerber oder im Projektteam verwirklicht haben. Es sollen die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes nach § 34 HOAI bearbeitet werden. Die Leistungsphasen 1-2 wurden bereits im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erarbeitet. Der Umfang der Planungsleistungen für die Maßnahme beinhaltet die Planung und Überwachung von vollständig funktions- und genehmigungsfähigen Gebäudeteilen. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Alle benötigten Unterlagen sind vorhanden und werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Neben den Bauarbeiten sind umfangreiche Planungs-, Prüf- und Genehmigungsleistungen erforderlich, um die baurechtlichen und technischen Anforderungen zu erfüllen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird die Objektplanung für Gebäude und Innenräume (LPH 3-9) für den Umbau und die Erweiterung der Kita Arche Noah in Hattstedt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist für zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 23.04.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 21.03.2025 Original-Veröffentlichung
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Wertung
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Vergabeergebnis
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