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Förderung in der Kindertagespflege
Stadt Witten, Zentrales Vergabeamt · Witten · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Diese Ausschreibung zielt auf die Vergabe von Dienstleistungen ab. Sie umfasst die Vermittlung der Kinder zu geeigneten Kindertagespflegepersonen sowie die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Letztgenannten. Außerdem beinhaltet sie die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Handlungsgrundlagen sind neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen die ortsrechtlichen Vorgaben der Stadt Witten sowie die vertraglichen Regelungen. - Näheres siehe Leistungsbeschreibung -
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Soziales & Pflege
Vergabe von Dienstleistungen im Bereich der Kindertagespflege in Witten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Durch den Auftragnehmer ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht- sowie einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme nachzuweisen: - für Personenschäden: 2 Millionen Euro, - für Sachschäden: 2 Millionen Euro, - für reine Vermögensschäden: 200.000 Euro. Eine Haftungsbegrenzung auf die o. g. (Mindest-)Deckungssummen gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers und/oder seiner Erfüllungsgehilfen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse/n) gem. VVB 124 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
VVB 124 Eigenerklärung (für nicht präqualifizierte Unternehmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer muss über ausreichende Erfahrungen in der Förderung in der Kindertagespflege verfügen. Das ist der Fall, wenn er mindestens zwei Jahre im Rahmen der Förderung der Kindertagespflege vergleichbare Leistungen für eine Kommune erbracht hat. Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung beizufügen, die eine prüffähige Referenzliste enthält. Die Referenzen müssen mit Jahresangaben versehen sein. Hierbei ist mindestens eine Referenz anzugeben und maximal drei Referenzen. Es ist anzugeben, welche Leistungen erbracht wurden und wie lange die Leistungen erbracht wurden (in Monaten).
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Nachunternehmer-Anteil
VVB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationen auf elektronischem Weg oder per ´Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 07.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 145 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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