AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDVLB1E/documents) · Abgerufen am 06.11.2026 00:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2007d9bb-efed-4cc3-9b56-4d99325db886/

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Notice-ID: 2007d9bb-efed-4cc3-9b56-4d99325db886 · Procedure-ID: 366dd44f-eb75-4e3c-b2bd-356e1ef915b0

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Unna
Veröffentlicht
07.10.2024
Frist (Submission)
11.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60210000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Los 1 umfasst die Betriebsleistung auf der RB 51 (Dortmund - Coesfeld - Enschede) für den Zeitraum von Dezember 2026 bis Dezember 2032. Das Los 1 hat eine Volumen von ca. 1,4 Mio. ZugKm pro Jahr. Der VRR und die Provinzie Overijssel sind neben dem NWL Aufgabenträger der Linien RB 51. — Das Los 2 umfasst die Betriebsleistung auf den Linien: -RB 63 von Dezember 2026 bis Dezember 2030 -RB 64 von Dezember 2026 bis Dezember 2032 Das Auftragsvolumen hat einen Umfang von ca. 1,9 Mio. ZugKm pro Jahr. Die Provincie Overijssel ist neben dem NWL Aufgabenträger der Linie RB 64.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
13.12.2026
Ende
15.12.2032

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
102 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).