AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/200b9ffe-1106-42b3-96e7-c1968d5ac44e) · Abgerufen am 03.11.2026 17:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/200b9ffe-1106-42b3-96e7-c1968d5ac44e/

Lüftung

Notice-ID: 200b9ffe-1106-42b3-96e7-c1968d5ac44e · Procedure-ID: d05876bf-7b6a-4899-afdb-1badb030ebf0

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Eichstätt, Eichstätt
Veröffentlicht
21.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.180.654 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium inkl. der Fachräume, sowie die Errichtung einer Einfachsporthalle. Hier das Gewerk: Lüftungsinstallation Die Leistungsbeschreibung beinhaltet: Raumlufttechnische Anlagen, zentral einschl. WRG 1.500 4.500 m³/h, 5 Stück Einzellüfter Dezentrale Lüftungsgeräte zum Fassadeneinbau, 54 Stück Luftleitungen, rund/rechteckig, ca. 1.200 m² bzw. 500 m Ca. 60 Brandschutzklappen Einbauteile wie Luftauslässe, Schalldämpfer, usw. Splitklima für EDV Umbau im Bestand mit zus. Brandschutzklappen, Umluft mit Filter

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.08.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Gebrüder Peters Gebäudetechnik SE
Vertragsabschluss
21.04.2026
Zuschlagsentscheidung
08.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).