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Vertriebspartnerschaft KI-Produkte
Dataport AöR · Altenholz · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 08.10.2029, 23:59 Uhr (noch 1086 Tage)
Beschreibung
Dieser Vertrag regelt die Kooperation der Vertragsparteien im Rahmen des Vertriebes der KI-Produkte, insbesondere die dafür erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit dem Vertrieb der KI-Produkte und dem Nachweis entsprechender Interessenten oder mit der Vermittlung eines Vertragsabschlusses über die KI-Produkte. Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber, bezogen auf die KI-Produkte und den damit zusammenhängenden Leistungen, ausschließlich als Vermittler tätig und tritt gegenüber den Zielkunden auch als solcher auf. Ein Vertrag über die KI-Produkte und deren Betrieb wird ausschließlich zwischen dem Zielkunden und dem Auftraggeber geschlossen. Diesen Vertrag schließt der Auftraggeber gleichlautend mit jedem Wirtschaftsteilnehmer (Dritten), der sich verpflichtet, die in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen zu den im folgenden formulierten Bedingungen zu erbringen. Es wird seitens des Auftraggebers keine Auswahlentscheidung unter interessierten Wirtschaftsteilnehmern getroffen. Der Auftraggeber ist bei der Vereinbarung dieses Vertrages mit Wirtschaftsteilnehmern (Dritten) nicht beschränkt in der Anzahl oder einer anderen Weise. Hinweise: - Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für offene Verfahren. Es handelt sich jedoch nicht um ein solches offenes Verfahren – der Bekanntmachungsvordruck musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt. - Unter der genannten URL können die Vertragsunterlagen aus technischen Gründen nicht heruntergeladen werden. Dieses Formular sieht aber vor, dass zwingend eine URL eingetragen werden muss. Daher wurde an dieser Stelle als „Platzhalter“ die Unternehmenshomepage eingetragen. Sofern Interesse an den Unterlagen besteht, melden Sie sich bitte unter der unten unter Ziffer 8 genannten Emailadresse. Dann werden Ihnen die Unterlagen zugeschickt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird ein Vertriebspartner für KI-Produkte zur Vermittlung von Vertragsabschlüssen.
- Der Auftragnehmer agiert ausschließlich als Vermittler, der Vertragsschluss erfolgt zwischen Auftraggeber und Zielkunde.
- Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren im klassischen Sinne, sondern um eine Kooperationsvereinbarung.
- Vertragsunterlagen sind nicht über die angegebene URL abrufbar, sondern müssen per E-Mail angefordert werden.
Gesucht wird ein Vertriebspartner für KI-Produkte, der Interessenten nachweist oder Vertragsabschlüsse vermittelt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Aufgrund der Verfahrensart gibt es keine Eignungskriterien. Aus technischen Gründen ist an dieser Stelle dennoch ein Eignungskriterium auszuwählen. Dieses ist als "Platzhalter" zu betrachten. Es ist das Dokument Deckblatt Vertriebspartnerschaft zu unterzeichnen und mit dem Vertrag einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber ist gem. § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem hiermit angekündigten, beabsichtigten Vertragsabschluss eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten. Innerhalb dieser Zeit ist die vergaberechtliche Überprüfung des angekündigten Vertragsabschlusses bei der zuständigen Vergabekammer im Wege eines Nachprüfungsverfahrens möglich, soweit dieses zulässig ist. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hingewiesen. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 08.10.2029 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 421 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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