AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Pflegearbeiten im Landschaftspark der Gemeinde Machern 2024 - 2025
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Machern
- Veröffentlicht
- 16.06.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- CPV-Code
- 50 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- VOL (Lieferungen/DL)
Beschreibung
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Gemeinde Machern; Straße, Hausnummer: Schloßplatz 9; Postleitzahl: 04827; Ort: Machern; Land: Deutschland; E-Mail: russ@gemeinde-machern.de; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur schriftlich abgegeben werden. d) Art und Umfang der Leistung: Laut Pflegeplan und Leistungsbeschreibung; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 04827; Ort: Machern; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.01.2024; Ende: 31.12.2025 h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 01.08.2023, 11:30 Uhr; Bindefrist: 30.08.2023 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe besondere Vertragsbedingungen l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: sieh Vergabeunterlagen m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Grünflächenpflege/ Grasmahd
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor