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Wissenschaftliche Unterstützung zur Weiterentwicklung von Instrumenten zum Markthochlauf Wasserstoff und seiner Folgeprodukte
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) · Bonn · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Die Leistungsbeschreibung ist unter ¿Vergabeunterlagen¿ abrufbar
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird wissenschaftliche Unterstützung zur Weiterentwicklung von Instrumenten für den Markthochlauf von Wasserstoff und seinen Folgeprodukten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWi zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden. Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Ergänzende Informationen
Vertragswert 1.990.829 €3 Veröffentlichungen
- 08.07.2026 Ergänzende Informationen
- 29.05.2026 Es handelt sich um die Aufstockung des Vertrages um zusätzliche Leistungen in Folge veränderter Fundamentaldaten beim Wasserstoff-Hochlauf. aktuell
- 29.05.2026 Es handelt sich um die Aufstockung des Vertrages um zusätzliche Leistungen in Folge der Notwendigkeit einer wissenschaftlich fundierten Analyse der fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten zur geplanten Grüngasquote
Preiseinschätzung
Basierend auf 821 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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