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Rahmenvereinbarung Dokumententransport - und Sortierdienstleistungen ab 01.02.2026
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 einschließlich Anhänge 1 - 4 beigefügt. Darüber hinaus hat die Auftraggeberin die einseitige Option, den Auftragnehmer mit Sonderdienstleistungen (Anhang 5 zu Anlage 1) zu beauftragen. Dabei können ebenso beauftragt werden die Übergabe der Briefsendungen für die Zustellung durch die Deutsche Post AG an das jeweilige Briefzentrum sowie die Abholung der Eingangspost aus den Briefzentren der Deutschen Post AG und deren Zustellung an den Standorten der Auftraggeberin. Weiterhin können Sondersortierdienstleistungen (z. B. Leerung eines Briefkastens an dezentralen Standorten sowie Sortierung des Inhaltes innerhalb dieses dezentralen Standortes) und bundesweite Sonderfahrten, soweit diese nicht bereits in der Anlage 1 einschließlich Anhänge 1 - 4 beschrieben sind, Gegenstand der Sonderdienstleistungen sein.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Die Zuschlags- und Bindefrist wird geändert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für Dokumententransport- und Sortierdienstleistungen ab dem 01.02.2026.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)
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Qualitätsmanagement
Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet pro Geschäftsjahr, gegliedert nach einzelnen Berufsgruppen und festangestellten sowie Aushilfskräften unter Verwendung der Anlage 7-4
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Qualitätsmanagement
Darstellung eines Organigramms bzw. Darstellung der Organisationsstruktur des Bieters mit den Zuständigkeiten und Kompetenzen bezogen auf die -Einbindung der zuständigen Niederlassung in das Gesamtunternehmen -Einbindung des Ansprechpartners in die Zuständige Niederlassung
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Qualitätsmanagement
Detaillierte Beschreibung der technischen Ausrüstung
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung des Bieters, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenversicherung mit einer Mindestdeckung je Schadensereignis von 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 2 Mio. EUR für Vermögensschäden, ein-schließlich einer Versicherung gegen die Folgen eines Datenschutzverstoßes und 250.000 EUR für Abhandenkommen von Schlüsseln für die gesamte Vertragslaufzeit abgeschlossen, unterhalten und dies der Auftraggeberin bis spätestens 4 Wochen vor Vertragsbeginn nachgewiesen wird (Anlage 7-3).
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Qualitätsmanagement
Nachweis der Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems: Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche einen Nachweis über eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 - oder vergleichbar - vorlegen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied einzureichen.
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Qualitätsmanagement
Russlandsanktionen: Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Detaillierte Darstellung eines Referenzprojekts von vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre unter Angabe - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer, - inhaltliche Beschreibung des Auftrages, - des Leistungszeitraumes und - des Rechnungswertes unter Verwendung der Anlage 7-2, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang nachweisen können. Das Referenzprojekt ist dann in seiner Art vergleichbar, wenn es Erfahrungen mit dem Transport und der Sortierung von Dokumenten im Tag- und Nachtbetrieb nachweist. Das Referenzprojekt ist dann in seinem Umfang vergleichbar, wenn dies innerhalb eines Jahres mindestens einen Rechnungswert in Höhe von 1,0 Mio. EUR brutto aufweist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 25.09.2025 Die Zuschlags- und Bindefrist wird geändert. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 25.09.2025 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 457 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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