1. Vorlage mit dem Angebot:
a) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
b) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
c) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
d) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
2. Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist:
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a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend)
b) aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist. Wenn keine Beitragspflicht besteht, ist dies in einem An- oder Begleitschreiben zu erklären und dem AG vorzulegen.
c) aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Wenn nicht, ist dies in einem An- oder Begleitschreiben zu erklären und dem AG vorzulegen.
d) aktuell gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
e) aktuell gültige Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
3. Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gemäß 1. sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gemäß 2. entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gemäß 1. und die Unterlagen gemäß 2. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
4. Weiterer Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.