AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 17:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/20367bbc-42f0-4e09-89e5-ac44275c86da/

Microsoft-Cloud-Lizenzen (Bereitstellung, Verwaltung, Abrechnung) sowie Supportleistungen (EVB-IT Rahmenvereinbarung)

Notice-ID: 20367bbc-42f0-4e09-89e5-ac44275c86da · Procedure-ID: 51c58660-c8a7-4c73-8a32-475e52dba764

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Velbert, Der Bürgermeister - Fachbereich 1.3 Informationstechnik, Velbert
Veröffentlicht
14.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48517000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
1.888.332 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Auftragnehmer, der über einen gültigen und aktiven Microsoft-Partnervertrag verfügt, welcher den Vertrieb von Cloud-Diensten einschließt. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung, Verwaltung und Abrechnung von Microsoft-Cloud-Lizenzen (insbesondere Microsoft 365) gemäß der Bedarfsliste der Auftraggeberin. Der Vertrag tritt am 01.02.2026 in Kraft, die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate ab Vertragsbeginn mit Verlängerungsoption einmal um 12 Monate.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Beginn
01.02.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
07.01.2026
Zuschlagsentscheidung
18.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).