AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3D3BL/documents) · Abgerufen am 02.08.2026 21:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2053293e-5952-4e21-ae45-8e1a99424c6a/

Sanierung und Erweiterung Stadttheater Krefeld, Theaterplatz 3, 47798 Krefeld - Theaterzeltanlage

Notice-ID: 2053293e-5952-4e21-ae45-8e1a99424c6a · Procedure-ID: e7104bf8-6b1a-429d-b2d5-ccf6817abb53

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Krefeld - Zentrales Gebäudemanagement, Krefeld
Veröffentlicht
25.02.2026
Frist (Submission)
07.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44211100 — Baumaterialien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Krefeld plant eine umfassende Sanierung ihres Theaters. Während der Sanierung soll der Spielbetrieb in eine Zeltanlage als Interimsspielstätte ausgelagert werden. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Errichtung inkl. Planung und Bauantrag sowie mietweise Überlassung eines Theaterzeltes nebst erforderlichen Funktions- und Nebenbereichen für ca. 400 Zuschaer über einen Zeitraum von mind. 43 und bis zu 91 Monaten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2027
Ende
31.10.2030
Verlängerungsoption
bis zu 8× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).