AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.07.2026 11:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2053f6ae-cfa4-4d7f-90ec-ee38dda12df0/

Ertüchtigung Flughafentunnel B312 - Technische Ausrüstung - LOS1 Elektrotechnik

Notice-ID: 2053f6ae-cfa4-4d7f-90ec-ee38dda12df0 · Procedure-ID: d22dc2d3-a56c-4276-874f-3b127546720d

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Stuttgart GmbH, Stuttgart
Veröffentlicht
07.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45311000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
6.776.555 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die FSG ist Betreiber des Flughafentunnels B312 zwischen Filderstadt-Bernhausen u. Plieningen. Straßenbaulastträger ist das LRA Esslingen. Im Zuge der Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Tunnel über eine veraltete u. zum Teil nicht RABT- bzw. EABT-80/100-konforme bauliche u. betriebstechnische Ausstattung verfügt. Um den Risikoerwartungswert auf das erforderliche Niveau abzumindern, sind umfangreiche Erneuerungs- u. Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich der elektromaschinellen Tunnelausstattung und das Nachrüsten einer Brandbekämpfungsanlage durchzuführen. Bauausführung 2026/2027

Vertragslaufzeit

Beginn
03.06.2026
Ende
14.09.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
SPIE Building Technology Automation & Traffic GmbH
Vertragsabschluss
29.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Reg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).