AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.04.2026 07:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/20553834/

Transport von Restabfällen aus dem Landkreis Stendal

Notice-ID: 20553834

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Stammdaten

Auftraggeber
ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Veröffentlicht
24.07.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
90512000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Platz des Friedens 3; Ort: Hansestadt Osterburg (Altmark); NUTS-Code: DEE0D; Postleitzahl: 39606; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: vergabe@als-stendal.de; Fax: +49 3937-2502-28; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.als-stendal.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere: Kommunale Abfallentsorgungsgesellschaft I.5) Haupttätigkeiten: Umwelt Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Transport von Restabfällen aus dem Landkreis Stendal; Referenznummer der Bekanntmachung: ALS-23-01-TP II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 90512000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Transport von Restabfällen von der Abfallannahme- und Umladestation Stendal (AUS Stendal) in Stendal zu den vertraglich gebundenen Verwertungsanlagen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0,01 EUR. II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3) NUTS-Codes: DEE0D; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Transporte von der Abfallannahme- und Umladestation Stendal zu den vertraglich gebundenen Verwertungsanlagen; Postleitzahl: 39576; Ort: Stendal; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Leistung umfasst die Übernahme und den Transport von ca. 14.000 bis 17.000 Mg/a an Restabfällen (AVV 200301 und AVV 200307) von der AUS Stendal zum MHKW Rothensee und bei Bedarf auch zu anderen Verwertungsanlagen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Preis II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja; Beschreibung der Optionen: Einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um 24 Monate; die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums anzuzeigen. II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: nicht angegeben; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt: 2023/S 068-203855 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems: nicht angegeben IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation: nicht angegeben Abschnitt V Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Los-Nr.: entfällt Bezeichnung des Auftrags: Transport von Restabfällen aus dem Landkreis Stendal V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses: 2023-07-04 V.2.2) Angaben zu den Angeboten: Anzahl der eingegangenen Angebote: 4; Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3; Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0; Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0; Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde: Offizielle Bezeichnung: Becker Umweltdienste GmbH Perleberg; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Bad Wilsnacker Str. 47; Ort: Wittenberge; NUTS-Code: DE40F; Postleitzahl: 19322; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: info@beckerumweltdienste.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: nicht angegeben; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben; Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.): Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR. V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen: Es können Unteraufträge vergeben werden. Wert ohne MwSt.: entfällt. Anteil: entfällt. Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags: entfällt Abschnitt VI Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben: Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt; Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2; Ort: Halle (Saale); Postleitzahl: 06112; Land: Deutschland; E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de; Telefon: +49 345514-1529; Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de; Fax: +49 345514-1115 VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 20.07.2023 Entsorgung von Abfällen

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