AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
24E70136 - Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Lebensmittel- und Veterinärinstitut - Unterhaltsreinigung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Clausthal-Zellerfeld
- Veröffentlicht
- 28.08.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Zuschlagswert
- 493.241 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Los 1: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Lebensmittel- und Veterinärinstitut - Unterhaltsreinigung Los 2: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Lebensmittel- und Veterinärinstitut - Glasreinigung Los 3: Gewerbeaufsichtsamt Hannover - Unterhaltsreinigung
Lose
3 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2024
- Ende
- 30.09.2025
- Verlängerungsoption
- bis zu 6× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 25.07.2024
- Zuschlagsentscheidung
- 24.07.2024
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (3)
- Hans Schulz Gebäudereinigung GmbH (Braunschweig)
- Schmalstieg GmbH Gebäudereinigung (Hannover)
- Schneiderklar Gebäudereinigung GmbH (Hannover)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).