AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 09:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/20574f56-dc14-44e2-9f13-160a4dcfeeea/

24E70136 - Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Lebensmittel- und Veterinärinstitut - Unterhaltsreinigung

Notice-ID: 20574f56-dc14-44e2-9f13-160a4dcfeeea · Procedure-ID: 13012619-8c61-490c-8b68-9924da45a4ee

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Clausthal-Zellerfeld
Veröffentlicht
28.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
493.241 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 1: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Lebensmittel- und Veterinärinstitut - Unterhaltsreinigung Los 2: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Lebensmittel- und Veterinärinstitut - Glasreinigung Los 3: Gewerbeaufsichtsamt Hannover - Unterhaltsreinigung

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2024
Ende
30.09.2025
Verlängerungsoption
bis zu 6× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
25.07.2024
Zuschlagsentscheidung
24.07.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).