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Neubau der "Erlebnisbrücke über die Ohra" Ohrdruf, Objektplanung (Verkehrsanlagen)
Stadtverwaltung Ohrdurf · Ohrdruf · Thüringen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau der "Erlebnisbrücke über die Ohra" Ohrdruf, Objektplanung (Verkehrsanlagen)🏆 Steinbacher-Consult GmbH · Erfurt
- Steinbacher-Consult GmbH · Erfurt
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Objektplanung Verkehrsanlagen für den Neubau der "Grünen Erlebsnisbrücke an der Ohra" in 99885 Ohrdruf in drei Bauabschnitten (Teilbereiche 1-3), zunächst LP 2-4 (Gesamtvorhaben), sowie LP 5-9 optional (stufenweise, ggf. abschnittsweise Beauftragung).
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📋 Eignungskriterien
Korrektur unter 5.1.9 Eignungskriterium
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 30.04.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 3× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung und den vorliegenden Unterlagen 25 %Qualität
- Darstellung der Herangehensweise, Erläuterung planerischer Ansätze für die Herstellung der betr. Verkehrsanlagen gem. Aufgabenstellung (ggf. auch Änderungsvorschläge/alternative Lösungsansätze etc.) - Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Kosten - Ausführungen zu ergänzend erforderlichen Gutachten, Untersuchungen, Zuarbeiten - Ausführungen zum möglichen zeitlichen Ablauf
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Vorgehensweise bei einem vergleichbaren, bearbeiteten Projekt 20 %Qualität
- Vergleichbarkeit des vorgestellten Vorhabens zum jetzigen Projekt - konkret dargestellte Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber - konkret erläuterte Zusammenarbeit mit den Fachplanern - konkretes Kosten- und Terminmanagement mit Beispielen etc.
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Honorar 20 %Preis
Honorar Objektplanung Verkehrsanlagen und TA - inkl. aller Kostenbestandteile, Zu-/Abschläge, Nebenkosten
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Personelle Besetzung 15 %Qualität
Vorstellung des verbindlich vorgesehenen Projektteams mit Darlegung der persönlichen fachlichen Erfahrungshintergründe/Kenntnisse (excl. Berufsjahre!) sowie Einbindung in andere Projekte (zeitliche Verfügbarkeit): - Projektleiter:in - Projektbearbeiter:in (Verkehrsanlagen) - Projektbearbeiter:in (Technische Ausrüstung) - Bauleiter:in des Gesamtvorhabens
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Vorgesehenes Projekt- und Qualitätsmanagement für das Projekt 10 %Qualität
- vorgesehenes Termin- u. Kostenmanagement (Steuerungs-/Kontrollinstrumente für Planung u. bauliche Umsetzung) - vorgesehene Organisation der fachlichen Bauüberwachung (insbesondere auch Vor-Ort-Präsenz, Verfügbarkeit)
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Präsentation 5 %Qualität
- Gesamteindruck der Präsentation - Reaktion auf Rückfragen/Diskussion
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Stundensätze 5 %Kosten
Stundensätze - Projektleiter:in - Projektbearbeiter:innen Objektplanung Verkehrsanlagen und TA - Bauleiter:in
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 100.000 € -
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 177 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Steinbacher-Consult GmbHZuschlagswert 106.589 €1 Veröffentlichung
- 14.05.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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