AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.07.2026 21:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/205c5daa-ece9-4202-b04d-a1db4b6f13ef/

BLB /Z /NL Münster/Infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen/Unterhaltsreinigung/Los 1.15_100-26-00063

Notice-ID: 205c5daa-ece9-4202-b04d-a1db4b6f13ef · Procedure-ID: f1e42678-f561-49a9-a2c8-ded135334fa2

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Stammdaten

Auftraggeber
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale, Düsseldorf
Veröffentlicht
16.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
362.022 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

UHR: Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Zur Erreichung dieser Qualität sind u.a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbes. Nr. 6.4 der Leistungsbeschreibung zur UHR). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit ein zu kalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Ausschreibung der externen Qualitätskontrolle für diese Leistung erfolgte in einer gesonderten Ausschreibung. Eine gleichzeitige Beauftragung von Leistungen der Unterhaltsreinigung und der externen Qualitätskontrolle für die gleichen Objekte wird ausgeschlossen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Vertragsabschluss
14.07.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).