Präqualifikation / Eignungsnachweise
Jedes Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, dass es im Falle der Beauftragung gemeinsam mit allen Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen. (Formblatt A)