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Stadt Reinheim -Erneuerung der Enthärtungsanlage (Verfahrenstechnik)-
Magistrat der Stadt Reinheim Cestasplatz 1 64354 Reinheim · Reinheim · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 29.06.2026, 09:20 Uhr (noch 17 Tage)
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Beschreibung
VT-Umbau und Erneuerung der Anlage Die Aufbereitungsleistung des Wasserwerks soll erhöht werden. Die Besonderheit dabei ist, dass das Wasserwerk während des gesamten Umbaus in Betrieb bleiben muss. Ausfallzeiten sind nur nach Absprache und zu festgelegten Zeitpunkten möglich. Hierbei sind folgende Leistungen zu erbringen: 1. Zur Leistungssteigerung der Aufbereitung wird im 1. OG eine Ultrafiltration installiert. Zusätzlich wird die dafür benötigte Umgebung geschaffen. Hierzu zählen eine chemische Versorgung mit Spülmittel sowie ein CIP-Behälter mit Rührwerk. 2. Im 1. OG muss eine physikalische Entsäuerungsanlage installiert werden. 3. Zur Verbesserung der Versorgung wird ein zweiter Trinkwasserspeicher im Bestand errichtet. Damit er während der Umbauphase zur Verfügung steht, muss dieser einzeln desinfiziert werden. So kann auch die erste Trinkwasserkammer saniert werden. Im Zuge der Sanierung werden einige Mauerdurchführungen überflüssig. Diese müssen anschließend verschlossen werden. 4. Im Zuge der Sanierung wird die bestehende Rohrinstallation nach und nach ersetzt und dabei entsprechend dem Umbaukonzept verändert.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Auftragsgegenstand ist der VT-Umbau und die Erneuerung einer Enthärtungsanlage im Wasserwerk Reinheim mit geschätztem Wert von ca. 2,88 Mio. EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eintragung in ein relevantes Berufsregister mit dem Angebot: • Eintragung in einem Berufsregister (Eintragung in PQ, FB 124 oder EEE)
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Eintragung Handelsregister
mit dem Angebot: • Eintragung in einem Handelsregister und Handwerksrolle (Eintragung in PQ, FB 124 oder EEE) auf gesondertes Verlangen: • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
mit dem Angebot: Nachweis über den Abschluss einer Versicherung in einer Mindesthöhe von 1 Mio €. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist mit dem Angebot eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen mit dem Angebot: Erklärung • zu Insolvenzverfahren und Liquidation • zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen • zur Sozialversicherung • zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft • zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung (Eintragung in PQ, FB 124 oder EEE)
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
mit dem Angebot: • Erklärung zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Wertungsrelevante Unterlagen sind nicht nachforderbar! Wir bitten um Beachtung! VOB EU Seite 4 von 5 (Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.) (Eintragung in PQ, FB 124 oder EEE) auf gesondertes Verlangen: • Eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
mit dem Angebot: • Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen erbracht hat (PQ, FB 124 oder EEE)
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Durchschnittliche Personalstärke
Mit dem Angebot • dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (PQ, FB 124 oder EEE) auf gesondertes Verlangen: • der Zahl, der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (gem. FB 124 oder EEE oder hinterlegt im PQ-Register)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 17 Tage
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Geschätzter Wert 2.884.208 €1 Veröffentlichung
- Frist 29.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.750 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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