Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Anforderung Angaben und Nachweise gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A einzureichen, z. B. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Bescheinigung der Krankenkasse, Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen