AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.04.2026 06:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/20712262/

Rahmenvertrag ordnungsbehördliche Bestattungen durch die Stadt Haldensleben

Notice-ID: 20712262

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Haldensleben - Verwaltungsservice
Veröffentlicht
18.08.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
CPV-Code
50 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Soziales & Pflege

Beschreibung

Nationale Ausschreibung nach UVgO Vorinformation 1. Öffentlicher Auftraggeber Name und Anschrift: Verwaltungsservice Markt 20 - 22 39340 Haldensleben Telefonnummer: +49 3904-4791110 E-Mail: ramona.laass@haldensleben.de Faxnummer: +49 3904-4793099 Internet: 2. Vergabeverfahren Verhandlungsvergabe Rechtsrahmen UVgO 3. Auftragsgegenstand: Rahmenvertrag ordnungsbehördliche Bestattungen durch die Stadt Haldensleben 4. Ort der Ausführung Haldensleben und Ortsteile 5. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Die Stadt Haldensleben beabsichtigt einen Rahmenvertrag für ordnungsbehördliche Bestattung für auf dem Gebiet der Stadt Haldensleben verstorbene Personen, wenn kein hierzu Verpflichteter oder kein Dritte die Bestattung vornimmt. Der Vertrag soll für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen werden und am 01.11.2023 beginnen. Der Bestatter soll in der Lage sein, innerhalb von einer Stunde nach dem Anruf den Leichnam abzutransportieren, auch an Sonn- und Feiertagen oder in den Nachtstunden. 6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Fertigstellung der Leistungen bis: Dauer der Leistung: 01.11.2023 bis 31.10.2023 ggf. Beginn der Ausführung: 7. Sonstiges: Die Vergabe ist eine Verhandlungsvergabe o h n e Teilnehmerwettbewerb. Diese Bekanntmachung dient der Tranzparenz. Bestattungsdienste

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).