AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 23:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/20807410/

Abschluss von zwei Werksverträgen für Forstarbeiten im Stadtwald Haldensleben

Notice-ID: 20807410

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Stammdaten

Auftraggeber
Verwaltungsservice
Veröffentlicht
05.09.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (national)
CPV-Code
50 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Nationale Ausschreibung nach UVgO Vorinformation 1. Öffentlicher Auftraggeber Name und Anschrift: Verwaltungsservice Markt 20 - 22 39340 Haldensleben Telefonnummer: +49 3904-4791110 E-Mail: ramona.laass@haldensleben.de Faxnummer: +49 3904-4793099 Internet: 2. Vergabeverfahren Beschränkte Ausschreibung Rechtsrahmen UVgO 3. Auftragsgegenstand: Abschluss von zwei Werksverträgen für Forstarbeiten im Stadtwald Haldensleben 4. Ort der Ausführung Haldensleben und Ortsteile 5. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Die Stadt Haldensleben beabsichtigt den Abschluss von zwei Werksverträgen für die Durchführung von Forstarbeiten im Kommunalwald der Stadt Haldensleben für das Wirtschaftsjahr 2024. Im Revier Haldensleben und im Revier Lübberitz sollen Einschlags-, Rücke-, Waldbauarbeiten und sonstige Leistungen durchgeführt werden. 6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Fertigstellung der Leistungen bis: Dauer der Leistung: 01.01.2024 - 31.12.2024 ggf. Beginn der Ausführung: 7. Sonstiges: Die Vergabe ist eine beschränkte Ausschreibung o h n e Teilnehmerwettbewerb. Diese Bekanntmachung dient der Tranzparenz. Pflanzung/ Kalkung/ Düngung (Forst),Holzernte/ Holzeinschlag/ Holzrückung,Forstdienstleistungen (außer Pflanzung/ Düngung/ Holzung)

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).