AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 01:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2087e1de-cc52-4411-92e5-e4173980ab36/

Beschaffung des Krankenhausinformationssystems (KIS) CLINIXX® der Firma AMC

Notice-ID: 2087e1de-cc52-4411-92e5-e4173980ab36 · Procedure-ID: 393b9c3d-3448-400b-8df5-cc07484a122c

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Stammdaten

Auftraggeber
Eigenbetrieb Kliniken des Landkreises Kassel, Wolfhagen
Veröffentlicht
29.11.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Eigenbetrieb Kliniken des Landkreises Kassel beabsichtigt die Beschaffung des Krankenhausinformationssystems (KIS) CLINIXX® der Firma AMC, Advanced Medical Communication Holding GmbH, Ballindamm 5, 20095 Hamburg. Im Rahmen der Planungen zur Modernisierung und Digitalisierung der IT-Infrastruktur in den Kreiskliniken Kassel besteht das Erfordernis, ein neues, vollständig cloud-basiertes Krankenhausinformationssystem (KIS) zu beschaffen, welches alle wesentlichen funktionalen und technischen Anforderungen der Einrichtung erfüllt und an den Bedürfnissen der Klinik ausgerichtet ist.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
29.11.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 09.12.2024 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, 1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).