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Neubau Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Homburg/Saar - Begrenzt offener Realisierungswettbewerb nach GRW-Saar 2013 für Architekt:innen
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Abt.4 SHB - Staatliche Hochbaubehörde · Saarbrücken · Saarland · Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Homburg/Saar - Begrenzt offener Realisierungswettbewerb nach GRW-Saar 2013 für Architekt:innen🏆 RIEHLE KOETH GmbH + Co. KG · Stuttgart
- RIEHLE KOETH GmbH + Co. KG · Stuttgart
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Gegenstand des Wettbewerbs ist ein Konzept für die Errichtung einer neuen Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS, ca. 7.500 qm BGF) in Homburg/Saar. Der Wettbewerb wird ausgelobt als Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischen Ideenteil. Das Verfahren wird durchgeführt als begrenzt offener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-/WTO-/GPA-Staaten, die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Platzierung der Wettbewerbsarbeit - Gewichtung 40% 0 Pkt.Qualität
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Weiterentwicklung des Entwurfs - Gewichtung 20 % 0 Pkt.Qualität
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Personelle Besetzung - Gewichtung 20 % 0 Pkt.Qualität
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Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 10 % 0 Pkt.Qualität
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Honorarangebot - Gewichtung 10 % 0 Pkt.Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 313 Tage nach Fristende
Auftragnehmer RIEHLE KOETH GmbH + Co. KG1 Veröffentlichung
- 15.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.521 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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