AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
BW-Kaserne Zweibrücken-Niederauerbach, Erstellung übergeordnete Infrastrukturplanung Objektpl. IBW +V A gem. Teil 3, Abschn. 3, 4 HOAI 2021 u. Fachplanung Techn. Ausrüstung gem. Teil 4, Abschn. 2 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten durch d. Niederlassungsleitung, Kaiserslautern
- Veröffentlicht
- 23.02.2024
- Frist (Submission)
- 26.03.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
. Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen folgende Planungsleistungen gem. HOAI 2021, Teil 3 (Objektplanung) sowie Teil 4 (Fachplanung) . Zusammenfassend: Teil 3, Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke + Teil 3, Abschnitt 4: Verkehrsanlagen + Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung . Es sind die Leistungsphasen 2 und 3 gem. § 43, § 47 und § 55 HOAI (Aufgrund von Eigenleistung in Teilbereichen Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen) zu erbringen. . Neben den Grundleistungen sind insbesondere folgende besondere Leistungen zu erbringen: . - Erstellen eines Liegenschaftsbezogenen Abwasserkonzepts -LAK- Teil B - Erstellen eines Liegenschaftsbezogenen Wasserkonzepts -LWK- Teil B - Erstellen eines Liegenschaftsbezogenen Energiekonzepts -LEK- Teil B - Erstellen eines Liegenschaftsbezogenen Gebäudeautomationskonzepts -GAK- Teil B .
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.03.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.