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Planungs- und Bauleistungen für den Neubau Berufsschulzentrum Konstanz (Bauphase Nord)
Landkreis Konstanz · Konstanz · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 16.09.2026, 14:00 Uhr (noch 41 Tage)
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die gesamthafte Vergabe von Planungs- und Bauleistungen mit funktionaler Ausschreibung für die Umsetzung der Bauphase Nord des Neubauprojekts Berufsschulzentrum Konstanz.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesamthafte Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Bauphase Nord des Berufsschulzentrums Konstanz.
- Funktionale Ausschreibung, die eine detaillierte Planung und Ausführung erfordert.
- Das Vergabeverfahren ist als 'neg-w-call' (nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) klassifiziert, was auf eine Vorauswahl von Bietern hindeutet.
- Der CPV-Code 45200000 bestätigt den Fokus auf Bauleistungen.
Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Bauphase Nord des Berufsschulzentrums Konstanz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Ermittlung der Preispunkte 60 Pkt.Preis
Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter im Angebotsformular angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme erhält 60 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
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Gestalterische und materialtechnische Angleichung an Bauphase Süd inkl. Berücksichtigung der Nachhaltigkeit 15 Pkt.Qualität
Der Auftraggeber erwartet ein ausgearbeitetes und nachvollziehbares Konzept, wie durch den AN erreicht wird, dass die Gebäude der Bauphase Nord (und insbesondere das Gebäude KT) in gestalterischer sowie in ausführungs- und materialtechnischer Hinsicht an das sich im Bau befindliche Zentralgebäude (Gebäude ZG) angeglichen werden. Ziel des Auftraggebers ist es, den gesamten Schulcampus, unabhängig vom Zeitpunkt der Errichtung und unabhängig von den ausführenden Unternehmen "aus einem Guss" wirken zu lassen. Dies betrifft u. a. die Farben, Materialien, Oberflächengestaltungen, Detailausbildungen etc. In diesem Wertungskriterium wird dar-über hinaus vom Auftraggeber ein aussagekräftiges Konzept zur Nachhaltigkeit erwartet. In diesem Konzept sind detailliert die Maßnahmen zu beschreiben, die im Hinblick auf Klimaoptimierung, neue ökologische/ energetische/ nachhaltige Standards, Energieeffizienz und Cradle-to-Cradle vom AN umgesetzt werden, um den hohen Ansprüchen des Auftraggebers beim Thema Nachhaltigkeit gerecht zu wer-den. Je schlüssiger das Konzept des Bieters ist, desto besser wird es bewertet. Das Konzept soll nicht mehr als 10 DinA4-Seiten haben.
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Optimierungen Sporthalle 10 Pkt.Qualität
Der Auftraggeber erwartet ein ausgearbeitetes und nachvollziehbares Konzept, wie die aktuell vorliegende Planung der Sporthalle hinsichtlich Nutzbarkeit und Wirtschaftlichkeit optimiert werden kann. Insbesondere erwartet der Auftraggeber zu den nachfolgend aufgeführten vier Themenbereichen entsprechende Lösungsvorschläge. 1. Risikominimierung von eindringendem Niederschlagswasser in die Einbringöffnung der Sporthalle: In der Südfassade der Sporthalle be-finden sich gemäß derzeitiger Planung mittig zwei doppelflüglige Außentüren, die insbesondere als zweiter Flucht-weg aus der Sporthalle dienen sollten. Da der Fußboden der Sporthalle tiefer als das umliegende Gelände liegt, be-steht durch diese Türöffnungen eine große Gefahr von eindringendem Niederschlagswasser bei einem eventuellen Starkregen. Es werden vom Bieter Lösungsvorschläge erwartet, wie dieses Risiko ausgeschlossen oder zumindest reduziert werden kann. Zur Verifikation erster möglicher Lösungsansätze fanden aktuell Abstimmungsgespräche mit dem Brand-schutzgutachter statt mit nachfolgen-dem Ergebnis (siehe auch Anlage zum Leitfaden unter Ziff. D. am En-de dieses Dokuments): Auf die beiden doppelflügligen Türen in der Südfassade kann verzichtet werden, wenn: - Die Flure, die an die Sportfläche an-schließen, als notwendige Flure aus-geführt werden (hellgrüne Flächen) - Die Abtrennung zwischen Sportbereich und Nebenfläche mit einer feuer-beständigen Trennwand und mit feuerhemmenden, rauchdichten und selbstschließenden Abschlüssen er-folgt (pinkfarbene Linie) - In den Trennvorhängen südseitig dauerhafte Durchgänge mit einer lichten Breite von mind. 1,00 m vorgehalten werden, so dass alle Hallenbereiche über die höherliegende Fluchttür in der Südostecke der Sporthalle entflüchten können (2. Fluchtweg) 2. Basketballkörbe großes Spielfeld in Verbindung mit dem Haupttragwerk: In der bisherigen Planung sind Basketballkörbe bei einer Dreiteilung der Sporthalle nur an den Längsseiten der Sporthalle vorgesehen. Es ist seitens des Auftraggebers gewünscht, dass auch Basketballspiele über die gesamte Hallenfläche durchgeführt werden können. Hierfür sind Basketballkörbe erforderlich, die bei Nichtgebrauch an die Decke hochgefahren werden können. Es werden vom Bieter Realisierungsvorschläge hierfür erwartet, die die lichte Mindesthöhe der Halle und die lichte Breite zwischen den Deckenträgern berücksichtigt. 3. Vereinfachung Zuluft/Weitwurfdüsen in der Sporthalle: Aktuell sind für die Ausführung der Zuluft über die Weitwurfdüsen aufwendige freistehende Edelstahl-Rohre im Bereich der Tribüne vorgesehen. Sei-tens des Auftraggebers ist gewünscht, stattdessen eine funktionale und wirtschaftliche Standardlösung auszuführen, wie sie in vielen gebauten Sport-hallen vorzufinden ist. Die Lösungsvorschläge sind nachvollziehbar dar-zustellen und technisch zu beschreiben. 4. Vereinfachung Leitungsführung: Aktuell ist ein Großteil der Leitungsführung über Leitungskanäle unter der Bodenplatte vorgesehen. Grund hier-für waren die Fußbodenoberkante der Sporthalle, die auf Grund der Fluchttüren in der Südfassade nicht sehr viel tiefer als die Geländeoberkante geplant werden sollte und die damit einhergehende eingeschränkte Höhe und lichte Höhen von abgehängten Decken. Mit eventuellem Wegfall der Fluchttüren Süd kann dieser Aspekt neu gedacht werden. Seitens des Auftraggebers ist gewünscht, für die Leitungsführung eine bestmögliche und wirtschaftliche Standardlösung (z.B. in abgehängten Decken) zu entwickeln. Die Lösungsvorschläge sind nachvollziehbar darzustellen und technisch zu beschreiben. Je schlüssiger das Konzept des Bieters ist, desto besser wird es bewertet. Die mit den Punkten 1-4 einhergehenden Konsequenzen hinsichtlich Planungsüberarbeitung, Abstimmung mit Behörden (Gebäudehöhe Sporthalle), eventuelle Erstellung einer Tektur, bauliche Maßnahmen (z.B. Verlängerung der Rampe zwischen Gebäude KT und Sporthalle) etc. sind vom Bieter zu berücksichtigen und vollumfänglich im Angebot mit einzukalkulieren. Das Konzept soll nicht mehr als 14 DIN A4-Seiten haben.
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Baustelleneinrichtungsplan, Lärmvermeidung und Baulogistik bei laufendem Schulbetrieb sowie terminliche Bieteroptimierungen/Plausibilisierung Ausführungsterminplan. 10 Pkt.Qualität
Der Auftraggeber erwartet einen umfassenden Gesamtterminplan, der das Bauvorhaben strukturiert und sämtliche Rahmentermine und Meilensteine berücksichtigt. Dabei werden alle relevanten Verknüpfungen und Abhängigkeiten in Betracht gezogen, Pufferzeiten dargestellt und der kritische Weg präzise abgebildet. Die vertiefte Analyse des bauzeitlichen Konzeptes zielt auf die Stabilität und Reaktionsfähigkeit auf ungeplante Abweichungen im Bauablauf ab. Hierbei werden die Robustheit des Konzeptes und dessen Anpassungsfähigkeit an unvorhergesehene Ereignisse bewertet. Die Planung soll sämtliche Bauphasen berücksichtigen, um eine ganzheitliche Perspektive auf den Projektablauf zu gewährleisten. Dabei ist von folgenden Terminen auszugehen: ? Zuschlagserteilung 08/2027 ? Fertigstellung des AN spätestensQ2/2030 Diese Termine sind zwingend vom Auftragnehmer einzuhalten. Es ist also die Aufgabe der Bieter, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens konzeptionelle Lösungen für Bauablauf und Bauabfolge durch Vorlage eines Bauablaufplans zu erarbeiten, die ihre eigenen Möglichkeiten widerspiegeln, um sie im Sinne des Projekts zu nutzen. Konzeptionelle Vorschläge zur Sicherung des Bauablaufes bei unvorhergesehenen Risiken und Störungen Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass die Vertragsparteien mit Situationen konfrontiert werden, die für alle Beteiligten neu sind. Das können Pandemien, Lieferschwierigkeiten oder Extremwetterlagen sein, ebenso aber im Verantwortungsbereich der Auftraggeberin oder des Auftragnehmers liegende sonstige Störungen. Der Auftraggeber erwartet ein effizientes Risikomanagement und eine nachhaltige Risikoverteilung für Störungen aus dem Verantwortungsbereich des späteren Auftragnehmers, des Auftraggebers oder aus keinem dieser Verantwortungsbereiche. Hierfür soll der Bieter/die Bietergemeinschaft, begrenzt durch die Ausschreibungsbedingungen, im Vorfeld eine Risikoidentifizierung für die konkrete Bauaufgabe vornehmen und sich mit der Frage nach der tatsächlichen Reduzierbarkeit auseinandersetzen (Ergebnis dieser Prüfung kann also auch sein, dass keine Reduzierbarkeit möglich ist). Der Bieter soll Vorschläge machen, die verbleibenden Risiken auf diejenige Partei zu verteilen, die am ehesten fähig sind, diese Risiken zu beherrschen. Auftretende Probleme soll derjenige beseitigen, der am besten damit umgehen kann. Der Auftraggeber erwartet außerdem ein generelles Konzept, bei dem Vorschläge für die Sicherung des Bauablaufs nachvollziehbar dargestellt werden. Dabei kann ein solches "Havariekonzept" bspw. in einer Umstellung des geplanten Bauablaufs liegen oder im Abruf zur Verfügung stehender weiterer Ressourcen (zusätzliches Personal, zusätzliches Gerät, Lieferkettenmanagement etc.). Das Konzept soll ferner erklären, wie im "Havariefall" dem Auftraggeber möglichst umfassend und frühzeitig die zeitlichen und finanziellen Konsequenzen als Entscheidungsgrundlage dargestellt werden. Baulogistikkonzept Darüber hinaus soll das Logistikkonzept darüber aufklären, wie der Bieter Lieferung, Verwaltung, Lagerung und Montage der Materialien vorsieht. Dabei soll der Bieter darstellen, wie er angesichts der Innenstadtlage, des Schulbetriebs im Umfeld und den begrenzten (Materiallager-)Flächen vorgehen will und aufzeigen, wie viel Lagerfläche er für welchen Zeitraum benötigt. Dabei soll auch dargestellt werden, wie er die Anlieferung der Materialien plant, insbesondere mit welchem Vorlauf zum Einbau. Dies ist ggfls. für unterschiedliche Bauphasen separat darzustellen. Je geringer die Einflüsse des Bieters auf den Schulbetrieb sind, desto besser wird dieser Teil bewertet. Dabei kann sich der Bieter auch damit auseinandersetzen, inwieweit modulares oder serielles Bauen für den Projekterfolg vorteilhaft ist. Prüfungszeiten in der Schule sind bei der Ausführung lärmintensiver Arbeiten zu berücksichtigen; hierzu sind vom Bieter Vorschläge der Abstimmung und Abwicklung vor dem Hintergrund zu machen, dass die Prüfungszeiträume zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt sind. Schließlich soll das Konzept auch Ausführungen dazu machen, wie die Zu- und Abfahrt des Personals erfolgt, da auf dem Gelände keine und in unmittelbarer Nähe nur wenige Parkplätze zur Verfügung stehen. Es muss gewährleistet sein, dass die Zu- und Abfahrt zum einen gesichert erfolgt, auf der anderen Seite aber nicht behindernd auf Baustellenfahrzeuge stattfindet. Bewertet wird, inwieweit das Konzept nachvollziehbar und schlüssig eine möglichst hochwertige und reibungslose Leistungserbringung erwarten lässt. Das Konzept soll den Umfang von max. 10 DIN A4 Seiten nicht übersteigen.
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Personalkonzept/Zusammenarbeit zwischen AN und AG (Planung und Ausführung) 5 Pkt.Qualität
Für den Auftraggeber ist es wichtig, dass das vom Auftragnehmer eingesetzte Projektteam über eine solche Qualifikation und Erfahrung verfügt, dass er die Einhaltung der Kosten, den Fertigstellungstermin sowie die Herstellung einer mängelfreien Baumaßnahme sicherstellen wird (Zielvorstellung des Auftraggebers). Bewertet wird daher auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen die Qualifikation und Erfahrung der Gesamtprojektleitung sowie der Fachprojektleitungen. Hierbei wird bewertet, inwieweit diese Eigenschaften (Qualifikation und Erfahrung) Gewähr dafür bieten, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall die beschriebenen Kosten sowie den vom Auftraggeber noch vorzugebenden Fertigstellungstermin einhalten sowie die Herstellung einer mängelfreien Baumaßnahme sicherstellen wird. Das Personalkonzept soll Ausführungen zu Qualifikation und Erfahrung der Gesamtprojektleitung und des relevanten Schlüsselpersonals (TGA, Bauleitung Teilprojekte, Planungskoordination etc.) enthalten. Die Vergabestelle legt dabei insbesondere Wert auf die Darstellung der ? Vorgesehenen Rolle im Projekt ? Kompetenzen und fachliche Verantwortung im Projekt ? Angaben zur beruflichen Qualifikation ? Angaben zur Anzahl der Berufsjahre in der vorgesehenen Rolle ? eine Beschreibung der auftragsbezogenen Projekterfahrung durch Benennung und Beschreibung von dem mit dem vorliegenden Projekt vergleich-baren Referenzen jeweils mit Angaben zu Auftraggeber, Standort, Zeit-raum, Art und Umfang der erbrachten Leistung, Funktion der benannten Person im Projekt. In mind. einem Referenzprojekt ist anzugeben, ob und in welcher Form die Gesamtprojektleitung und Fachprojektleitung TGA bereits Erfahrungen mit der frühzeitigen Einbindung in den Planungsprozess hatte. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat hierbei das jeweilige Vertragsabwicklungsmodell sowie seine Aufgaben und Tätigkeiten innerhalb des jeweiligen Modells, welche nach seiner Ansicht seine Erfahrungen mit der frühzeitigen Einbindung in den Planungsprozess nachweisen, kurz zu beschreiben. Erforderlich ist eine Erfahrung der Mitglieder des Projektteams in berufsspezifischer Tätigkeit bei vergleichbaren Projekten von mindestens jeweils 10 Jahre; die Berufserfahrung muss nicht in den letzten 10 Jahren nachgewiesen werden und muss nicht am Stück erfüllt sein. Zeiträume, die länger als 20 Jahre zurückliegen, werden nicht gezählt. Der Personaleinsatz soll mittels einer Ressourcenplanung (z.B. in Form eines Personengebirges) für alle wesentlichen Anlagengruppen plausibel dargestellt werden. Das Personalkonzept sollte durch jeweils ein Organigramm für die unterschiedlichen Projektphasen und wesentlichen Anlagengruppen ergänzt werden. Dem Organigramm sollten die Kommunikations- und Wirkbeziehungen zwischen Auftraggeber sowie den Projektbeteiligten entnommen werden können. Personen in Schlüsselfunktionen sind namentlich zu benennen. Aus dem Organigramm sollen ebenfalls Vertretungsregelungen für Urlaubs-, Krankheits- und Dienstausfall erkennbar sein. Bewertet wird, inwieweit das Konzept nachvollziehbar und schlüssig eine möglichst hochwertige und reibungslose Leistungserbringung erwarten lässt. Das Konzept soll den Umfang von max. 10 DIN A4 Seiten nicht übersteigen Die vorstehend beschriebenen Maßgaben sind "Zielvorstellungen des Auftraggebers" im Sinne der angegebenen Bewertungsformel. Der Bieter hat daher in dem einzureichenden Konzept zur Organisation des Projektteams zu beschreiben, wie er die vorgenannten Zielvorstellungen des Auftraggebers im Auftragsfall erreichen wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über - eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bewerber nur über geringere Versicherungssummen oder eine geringere Ma-ximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, muss er eine Eigenerklärung oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens einreichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft den entsprechenden Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens vorlegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB und zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, sowie sonstigen Ausschlussgründen und zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (EU-Sanktionspaket gegen Russland)
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Angabe über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Bitte beachten Sie bei der Vorlage der Referenzprojekte, dass nur grundsätzlich vergleichbare Leistungen überhaupt berücksichtigt werden. Diese grundsätzlich vergleichbaren Leistungen müssen dann auch die im Verfahren festgesetzten Mindestanforderungen erfüllen. Für jedes Referenzobjekt sind die in der Tabelle geforderten Angaben zu machen. Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen Der Bewerber muss durch ein oder mehrere Referenzprojekte mindestens alle folgenden Leistungsanforderungen nachweisen: 1. Schlüsselfertige Bauleistung im Bereich "Hochbau allgemein" mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens EUR 25,0 Mio. brutto (KG 200 ? 500 nach DIN 276). Die Inbetriebnahme muss nach dem 01.01.2020 erfolgt sein. 2. Schlüsselfertige Bauleistung im Bereich "Sportbauten/Sporthallen". Die Inbetriebnahme muss nach dem 01.01.2020 erfolgt sein. 3. Planungsleistungen im Bereich "Objektplanung Gebäude und Innenräume" von wesentlichen Grundleistungen mindestens der Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI im Be-reich "Bildungsbauten" mit planungsrelevanten Baukosten von mindestens EUR 15,0 Mio. brutto (KG 200 ? 500 nach DIN 276). Die Inbetriebnahme muss nach dem 01.01.2020 erfolgt sein. 4. Planungsleistung im Bereich "Objektplanung Gebäude und Innenräume" von wesentlichen Grundleistungen mindestens der Leistungsphase 2 bis 5 HOAI im Be-reich "Sportbauten/Sporthallen". Die Inbetriebnahme muss nach dem 01.01.2020 erfolgt sein. Jede vorgelegte Referenz muss mindestens eine der o.g. Mindestanforderungen (Nr. 1-4) jeweils vollständig erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Gezählt werden die sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mitarbeiter "nach Köpfen". Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 41 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 16.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.147 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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