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Lückenschluss Glasfaserausbau Gemeinde Sülzetal
Gemeinde Sülzetal · Sülzetal · Sachsen-Anhalt · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 31.08.2026, 10:00 Uhr (noch 15 Tage)
Beschreibung
Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Sülzetal (Wirtschaftlichkeitslücke)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist der Glasfaserausbau zur Schließung einer wirtschaftlichen Lücke in der Gemeinde Sülzetal.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Bereich IT und Digitalisierung.
- Das Verfahren ist eine nicht-offene Vergabe mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call).
- Bieter sollten Erfahrung im Breitbandausbau und der Erschließung unterversorgter Gebiete nachweisen können.
Die Gemeinde Sülzetal beabsichtigt den Ausbau von gigabitfähigen Glasfaseranschlüssen in unterversorgten Gebieten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Folgende Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden bei der Bewertung der Angebote genutzt: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke: 60 Prozent Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet. Die übrige Punkteverteilung erfolgt nach folgender Berechnung: Punkte des jeweiligen_Bieters = (günstigster Preis × 60_Punkte) / Preis des jeweiligen Bieters
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Technisches Konzept 40 %Qualität
Folgende Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden bei der Bewertung der Angebote genutzt: Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur (siehe oben b)): 40 Prozent, mit: o Qualität der Backboneanbindung o Service-Konzept und Entstörungszeiten o Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s o Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit Die Bewertung des technischen Konzepts erfolgt nach dem Schulnoten-Prinzip: Note 1 (sehr gut) entspricht der vollen Punktzahl (40 Punkte). Note 2 (gut) entspricht 90 % der Höchstpunktzahl (36 Punkte). Note 3 (befriedigend) entspricht 70 % der Höchstpunktzahl (28 Punkte). Note 4 (ausreichend) entspricht 50 % der Höchstpunktzahl (20 Punkte) Note 5 (mangelhaft) entspricht 20 % der Höchstpunktzahl (8 Punkte) Note 6 (ungenügend): Es werden keine Punkte vergeben. Die Schulnote sehr gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren vollständig erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren nahezu vollständig erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote befriedigend wird vergeben, wenn folgende Faktoren im Wesentlichen erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ausreichend wird vergeben, wenn folgende Faktoren annähernd erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote mangelhaft wird vergeben, wenn folgende Faktoren kaum erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ungenügend wird vergeben, wenn das Konzept erhebliche Mängel in Bezug auf folgende Faktoren aufweist: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle der Gemeinde Sülzetal zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst nach 15 Kalendertagen nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 15 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 31.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.052 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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