Vertragswerk über die mäzenatische Schenkung eines neuen Opernhauses auf dem Baakenhöft
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Beschreibung
Es liegt kein Beschaffungsvorgang vor. Es handelte sich um einen unentgeltlichen Vertrag, der die Planung und Errichtung eines neuen Opernhauses auf dem Baakenhöft zum Gegenstand hat. Das Vorhaben soll durch eine Beteiligung staatlicher Stellen an einer Projektgesellschaft umgesetzt werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Es handelt sich um eine unentgeltliche Schenkung eines neuen Opernhauses, die durch eine Projektgesellschaft umgesetzt werden soll.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Kühne-Stiftung („KS“) ist mit dem Vorschlag an die Freie und Hansestadt Hamburg („FHH“) herangetreten, ein neues, auf den Betrieb der Hamburgischen Staatsoper zugeschnittenes Opernhaus zu errichten und der FHH mäzenatisch zu überlassen. Um das Vorhaben umzusetzen haben die KS, die FHH, die Hamburgische Staatsoper gGmbH („HSO“) und die HSO Projekt gGmbH („HSOP“) am 7. Februar 2025 ein Vertragswerk abgeschlossen, das unter anderem einen Anteilskaufvertrag („AKV“) und eine Kooperations- und Gesellschaftervereinbarung („KoopV“) umfasst ( „Vertragswerk“). AKV und KoopV stehen unter aufschiebenden Bedingungen, u.a. muss die Hamburgische Bürgerschaft zustimmen. Das Vertragswerk ist auf dem Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg frei zugänglich abrufbar: https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/2025-437-j-dr-wolters-rahmenurkunde-tg-neubau-oper und https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/2025-436-dr-wolters-bezugsurkunde Das Vorhaben soll mittels einer als gemeinnützig anerkannten Projektgesellschaft, der HSOP, umgesetzt werden. Die HSOP soll das neue Opernhaus auf einem Grundstück der FHH planen und errichten. Gesellschafter der HSOP sollen als Mehrheitsgesellschafterin die KS (75% der Anteile) sowie als Minderheitsgesellschafterinnen die FHH (14,9% der Anteile) und die HSO (10,1% der Anteile) sein. Die KS soll die Planung und den Bau des neuen Opernhauses finanzieren, wobei die Finanzierungspflicht des KS summenmäßig nicht begrenzt sein wird. Die Finanzierung des Projekts durch die KS soll zudem durch die Kühne Holding AG gegenüber der KS abgesichert werden. Die FHH soll der HSOP das Baugrundstück frei von baulichen Anlagen, Kampfmitteln und Altlasten zur Verfügung stellen und insbesondere aufgrund der standortspezifischen Mehrkosten (herausfordernde Gründungsverhältnisse, Flutschutz durch Warftgeschoss) einen Finanzierungsbeitrag an die HSOP in Höhe von bis zu 147,5 Mio. Euro leisten. Dieser Betrag soll gedeckelt sein. Alle weitergehenden Risiken und Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben soll die KS tragen. Die Planung und Herstellung der öffentlichen Freiflächen, die den Opernneubau umgeben werden, soll nur insoweit Gegenstand des Vertragswerks sein, als sich die FHH verpflichtet, diese auf eigene Verantwortung und Kosten zu übernehmen. Im Rahmen der Planung werden die FHH und die HSO festlegen, welche zwingenden Anforderungen an die Funktionalität, die Qualität (inkl. Städtebau und Architektur), die Akustik und die Wirtschaftlichkeit des Betriebs sie an das neue Opernhaus stellen. Diese „Mindestanforderungen“ sollen zwingend und unabhängig von den Kosten zu erfüllen sein. Wenn die FHH und die HSO die Mindestanforderungen festgelegt haben und eine Kostenschätzung vorliegt, soll die KS einmalig die Möglichkeit haben, sich gegen die Fortsetzung des Projekts zu entscheiden. In dem Fall müsste sie alle bisher angelaufenen Kosten übernehmen. Entscheiden sich FHH, HSO und KS für die Durchführung des Projekts, soll die KS die Planung und Errichtung des Opernhauses finanzieren müssen. In diesem Fall soll die HSOP verpflichtet sein, das Projekt unter zwingender Beachtung der Mindestanforderungen durchzuführen. Die HSOP soll Eigentümerin des neu errichteten Opernhauses werden. Nach Fertigstellung des Opernneubaus sollen die Anteile der KS an der HSOP im Wege einer Schenkung auf die FHH übergehen, sodass die FHH (mittelbar) alleinige Eigentümerin des Opernhauses sein wird. Die HSOP soll dann den Opernneubau an die HSO vermieten. Eine ausführliche Darstellung der wichtigsten Eckpunkte des Vertragswerks ist hier abrufbar: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-kultur-und-medien/worauf-haben-sich-stiftung-und-stadt-vertraglich-geeinigt--1018726““
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Preiseinschätzung
Basierend auf 753 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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