AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4RY1SC8ML2P/documents) · Abgerufen am 31.08.2026 16:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/20f13f4b-7649-40eb-aa26-4550150341bf/

Umzüge Universität Bielefeld 2024

Notice-ID: 20f13f4b-7649-40eb-aa26-4550150341bf · Procedure-ID: 0085a38e-c50e-498e-960c-c1ff6e7cb857

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität Bielefeld, Bielefeld
Veröffentlicht
29.02.2024
Frist (Submission)
03.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98392000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Für die Umzüge der gesamten Umzugsflächen werden 2 Lose nach m2- Umzugsfläche der umziehenden Bereiche gebildet. In diesen m2-Umzugsfläche pro Los können alle o.g. Nutzungsflächenarten enthalten sein. Los 1: ca. 17.900 m2 Umzugsfläche (= ca. 50% der Gesamtumzugsfläche) — Für die Umzüge der gesamten Umzugsflächen werden 2 Lose nach m2- Umzugsfläche der umziehenden Bereiche gebildet. In diesen m2-Umzugsfläche pro Los können alle o.g. Nutzungsflächenarten enthalten sein. Los 2: ca. 17.900 m2 Umzugsfläche (= ca. 50% der Gesamtumzugsfläche)

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
23 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).