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Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen in der Anna-Lindh-Schule - CPV-Code 55524000-9
Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin · Berlin · Berlin · Kommunaler Auftraggeber
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Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) in der Anna-Lindh-Schule inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-Festpreis.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Lebensmittel & Catering
Gesucht wird ein Dienstleister für die Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen an der Anna-Lindh-Schule in Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen in der Anna-Lindh-Schule Kostenbeteiligungsfreies Mittagessen der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6: Für die Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes - pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von 4,64 Euro (inkl. 7% USt) bzw. 5,16 Euro (inkl. 19% USt) Für den gesonderten Fall des Verpflegungssystems Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve) gilt - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes - folgender Festpreis: 5,69 Euro (inkl. 7% USt) 6,33 Euro (inkl. 19% USt) Nicht kostenbeteiligungsfreies Mittagessen der Schüler der Jahrgangsstufe 7 bis 13 (gilt nur bei Doppelstandort): Der Preis laut Angebot des Auftragnehmers gilt als vereinbart. Der Auftragnehmer kann Schülern der Jahrgangsstufen 7 bis 13 auf dessen Wunsch eine kleinere Portion, als die in Ziffer 1.5 der Leistungsbeschreibung beschriebene, zu einem geminderten Preis anbieten. Dies gilt nicht für berechtigte Schüler der Sekundarstufe nach dem Bildungspaket Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)) in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Preise des Cafeteria-Angebots, soweit eine Cafeteria zugelassen ist, bestimmen sich nach den Angaben im Angebot des Auftragnehmers (in der vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zum Angebot; vgl. losbezogene Unterlage Doppelstandort, Register Speisekarte vegetarische Gerichte, Zellen A27:B27 und A28:B28). Es handelt sich dabei um Bruttopreise, also inkl. Umsatzsteuer.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
[1.] Referenzen (siehe "Eigenerklärung zur Eignung") über vergleichbare Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Jahre (siehe "Eigenerklärung zur Eignung") Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs-)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2] Weiteres Küchen- und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten. Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist, muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden, dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein, sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung informiert der Auftraggeber.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
[1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5.000.000,00 €, für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 € beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte "Erklärung zur Eignung" und die "Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen" (Wirt-124 EU), Wirt-3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung gem. Formular Wirt-124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufs- und Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt-124 EU (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die "Eigenerklärung zur Bietereignung" und Wirt-3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der "Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft" (Wirt-238) verlangten Angaben. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt-235 (Unteraufträge Eignungsleihe) ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates Formular Wirt-124 EU und Wirt-3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das Formular Wirt-124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular "Unteraufträge Eignungsleihe" (Wirt-235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
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Geschätzter Wert 1.160.082 €1 Veröffentlichung
- Frist 29.04.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 101 Tage nach Fristende
Auftragnehmer 40seconds Service GmbHZuschlagswert 1.160.082 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 697 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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