AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 23:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/20fc6735-3b73-40e0-afe4-a4d64ce1540c/

Mittagsverpflegung an 17 Schulstandorten für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028 und zwei weiteren Verlängerungsoptionen um je ein Schuljahr, aufgeteilt auf vier Lose

Notice-ID: 20fc6735-3b73-40e0-afe4-a4d64ce1540c · Procedure-ID: 0242a3db-f467-45ba-821c-728f9b00515c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen, Bielefeld
Veröffentlicht
21.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15894300 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Versorgung der 17 Schulstandorte mit warmem Mittagessen im Catering-System wird von der Stadt Bielefeld, Amt für Schule, zum 01.08.2025 für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028 sowie einer jeweiligen Option für die Schuljahre (SJ) 2028/2029, 2029/2030 ausgeschrieben. Die Leistung ist auf vier Lose aufgeteilt. Die Losaufteilung wurde aus den bisherigen Erfahrungen, dem Handling und den Kapazitäten der zur Verfügung stehenden Kochküchen gebildet.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
28.04.2025
Zuschlagsentscheidung
28.04.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).