AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Mittagsverpflegung an 17 Schulstandorten für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028 und zwei weiteren Verlängerungsoptionen um je ein Schuljahr, aufgeteilt auf vier Lose
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen, Bielefeld
- Veröffentlicht
- 21.05.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 15894300 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Versorgung der 17 Schulstandorte mit warmem Mittagessen im Catering-System wird von der Stadt Bielefeld, Amt für Schule, zum 01.08.2025 für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028 sowie einer jeweiligen Option für die Schuljahre (SJ) 2028/2029, 2029/2030 ausgeschrieben. Die Leistung ist auf vier Lose aufgeteilt. Die Losaufteilung wurde aus den bisherigen Erfahrungen, dem Handling und den Kapazitäten der zur Verfügung stehenden Kochküchen gebildet.
Lose
4 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2025
- Ende
- 31.07.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 28.04.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 28.04.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (3)
- DLS-A Ehrenfried GmbH (Sindelfingen)
- Fraiche Cuisine GmbH (Herford)
- Juel GmbH, Capriccio Catering (Herford)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).