Sicherheiten / Bürgschaften
Sicherheit für Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge und ist über eine unbefristete Bankbürgschaft ablösbar.