AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/210ccfc4-0599-457f-8d4a-71a16419a71c) · Abgerufen am 11.09.2026 13:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/210ccfc4-0599-457f-8d4a-71a16419a71c/

Schulverpflegung für die Wallenhorster Grundschulen

Notice-ID: 210ccfc4-0599-457f-8d4a-71a16419a71c · Procedure-ID: e7eb2218-dfe4-4eef-ad60-49cb41e10b2c

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Wallenhorst, Wallenhorst
Veröffentlicht
11.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
15894210 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Geschätzter Wert
1.131.444 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Beauftragung ist das Regenerationsverfahren für die Erich-Kästner-Schule (Belieferung nach den Herbstferien SJ 25/26) und die Warmverpflegung für vier Grundschulen zum Schuljahr 25/26. Die Vergabe ist in folgende zwei Lose aufgeteilt: Los I - Belieferung regenerierfähige Speisen (Cook & Chill / Freeze) Los II - Grundschulen Warmbelieferung Jeder Bieter kann sich auf ein Einzellos oder auf alle Lose bewerben.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2028
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
apetito AG · Rebional GmbH
Angebotsspanne
227.545 – 246.507 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).