Präqualifikation / Eignungsnachweise
Nachweise gemäß VOB/A § 6 (3) Pkt. 1 und 2
Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung der für sie zuständigen Versicherungsträger vorzulegen.