AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 18:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/21261a1a-e0c9-4af4-b361-2407cab1ad6d/

Neubau eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts - Objektplanung; Tragwerksplanung; Technische Ausrüstung

Notice-ID: 21261a1a-e0c9-4af4-b361-2407cab1ad6d · Procedure-ID: a5661a2e-9ba0-4bf4-9fd0-a1518eb75efa

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Stammdaten

Auftraggeber
St. Katharinen- und Weißfrauenstift Stiftung des öffentlichen Rechts, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
18.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
583.500 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das St. Katharinen- und Weißfrauenstift plant in Zusammenarbeit mit Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V. ein gemeinschaftliches Mietwohnprojekt zu realisieren. Für die hierfür erforderlichen Planungsleistungen beabsichtigt das St. Katharinen- und Weißfrauenstift die Beauftragung eines Generalplaners, welcher die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume; Tragwerksplanung; Technische Ausrüstung; Bauphysik (Wärmeschutz, Energiebilanzierung und Bauakustik) und Brandschutz gesamtheitlich ausführt.

Vertragslaufzeit

Periode
42 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Vertragsabschluss
13.02.2025
Zuschlagsentscheidung
16.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).