AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 03:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/21270470/

Metallbauarbeiten Außentüren & Windfang - Energetische Sanierung Rathaus Augustdorf

Notice-ID: 21270470

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Augustdorf über den Kreis Lippe - Der Landrat
Veröffentlicht
04.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Die Gemeinde Augustdorf plant eine energetische Ertüchtigung des alten Rathaustrakts als Teilmaßnahme in den Bereichen: Fenstertausch Mit der Sanierung des alten Rathausteils sollen u.a. die Fenster und Türen erneuert werden. Für den Nebeneingang ist eine barrierearme Zuwegung geplant. Die vorhandene Türbreite von ca. 1,60m soll für Rollstuhlfahrer in voller Breite erhalten bleiben. Ebenso soll ein niveaugleicher Ausbau erfolgen, damit keine Schwellen im Bodenbereich mögliche Stolpergefahren darstellen. Die neuen Türen sollen über einen automatischen Drehtürantrieb auch für Menschen mit einer Kraftminderung oder Rollstuhlfahrer begehbar sein. Die für die Herstellung der Barrierefreiheit erforderliche Installation eines Drehtürantriebs muss aufgrund des vorhandenen Rundbogens im Türbereich eventuell als Sonderanfertigung gefertigt werden. Hinzu kommt die Errichtung einer zweiten elektrischen Drehtür (Windfang) mit entsprechender Installation der elektrischen Infrastruktur (Handtaster) Metallbauarbeiten Außentüren & Windfang - Energetische Sanierung Rathaus Augustdorf

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).